Die Flucht vor einer Polizeistreife ist vor Gericht als verbotenes Fahrzeugrennen bewertet worden.
Die Flucht vor einer Polizeistreife ist vor Gericht als verbotenes Fahrzeugrennen bewertet worden. Bild: Lino Mirgeler/dpa/Archiv
Rochlitz
Flucht vor der Polizei in Penig: Urteil ist nun rechtskräftig

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Wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens ist ein 51-Jähriger verurteilt worden. Auch in zweiter Instanz ist das nun bestätigt. Das Urteil betrifft auch die Fahrerlaubnis.

Es war kein Fahrzeugrennen nach herkömmlich bekannter Definition, weil der Angeklagte in Penig in dem Fall mit seinem Motorrad vor einer Polizeikontrolle geflüchtet ist. Dennoch ist das Urteil wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens nun rechtskräftig. Das bestätigte auf Nachfrage die Pressesprecherin des Landgerichts Chemnitz, Marik Lang. Am...
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