Deutschland
Der Bundesverfassungsschutz stuft die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall ein. Dagegen klagte die AfD vor dem Oberverwaltungsgericht Münster. Nun liegt die Begründung des Urteils vor.
Die AfD hat im Rechtsstreit gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz um die Einstufung der Partei als rechtsextremer Verdachtsfall verloren. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am Montag alle Berufungsanträge gegen vorausgegangene Urteile des Landgerichts Köln zurückgewiesen. Gleichzeitig wurde eine Revision nicht zugelassen.
Registrieren und testen.
Jetzt mit Ihrer Registrierung 1 Monat gratis testen und alle Beiträge lesen.
Schon Abonnent? Melden Sie sich mit ihren Zugangsdaten an.