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Die AfD-Vorsitzenden Tino Chrupalla und Alice Weidel waren bei der mündlichen Verhandlung in Münster nicht aufgetaucht. Intern rechnete die Partei mit einer Niederlage.
Die AfD-Vorsitzenden Tino Chrupalla und Alice Weidel waren bei der mündlichen Verhandlung in Münster nicht aufgetaucht. Intern rechnete die Partei mit einer Niederlage. Bild: Imago/Archiv
Deutschland
AfD zu Recht rechtsextremistischer Verdachtsfall: So begründet das Gericht das Urteil

Der Bundesverfassungsschutz stuft die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall ein. Dagegen klagte die AfD vor dem Oberverwaltungsgericht Münster. Nun liegt die Begründung des Urteils vor.

Die AfD hat im Rechtsstreit gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz um die Einstufung der Partei als rechtsextremer Verdachtsfall verloren. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am Montag alle Berufungsanträge gegen vorausgegangene Urteile des Landgerichts Köln zurückgewiesen. Gleichzeitig wurde eine Revision nicht zugelassen.
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