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Nur noch 90 statt 180 Tage lang gleichgestellt mit Geimpften: Die überraschende Änderung des Status durch das Robert Koch-Institut habe erhebliche Folgen für die Freiheit der Bürger und sei verfassungswidrig, sagt das Verwaltungsgericht Osnabrück. Was Betroffene jetzt tun müssen.
In Niedersachsen hat ein Gericht einem von Corona Genesenen recht gegeben, der gegen die Verkürzung seines Genesenenstatus geklagt hatte. Die Verkürzung von 180 auf 90 Tage sei verfassungswidrig, urteilte das Verwaltungsgericht Osnabrück. Mit dem Beschluss vom Freitag wurde der Landkreis Osnabrück verpflichtet, dem Antragsteller einen sechs...
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