Deutschland
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Der Bundestag ergänzt den Volksverhetzungsparagrafen 130. Der ahndete bisher zwar die Leugnung des Holocaust, erwähnte andere Völkermorde und einhergehende Verbrechen aber gar nicht. Nicht alle Parteien freut die Novelle.
Für öffentliches Billigen, Leugnen oder "gröbliches" Verharmlosen von Völkermord, Kriegsverbrechen und von Verbrechen gegen die Menschlichkeit drohen in Deutschland künftig Strafen von bis zu drei Jahren Gefängnis - ganz ausdrücklich. Das hat der Rechtsausschuss des Bundestages mit einer Ergänzung des Volksverhetzungsparagrafen 130 im...
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