Deutschland
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Ein Urteil gegen Bayerns Rechtslage zum Ausspähen von Wohnungen und zu Online-Durchsuchungen dürfte auch in Sachsen nicht folgenlos bleiben.
Das Bundesverfassungsgericht schützt unbescholtene Bürger besser davor, ungerechtfertigt ins Visier des Verfassungsschutzes zu geraten. Am Dienstag gab es in vielen Punkten einer Verfassungsbeschwerde statt, die sich zwar lediglich gegen das bayerische Verfassungsschutzgesetz richtet. Dieses muss nun bis spätestens Ende Juli 2023 angepasst...
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