Sie können sich Ihre Nachrichten jetzt auch vorlesen lassen. Klicken Sie dazu einfach auf das Play-Symbol in einem beliebigen Artikel oder fügen Sie den Beitrag über das Plus-Symbol Ihrer persönlichen Wiedergabeliste hinzu und hören Sie ihn später an.
Verfassungsrichter begrenzen Rechte des Verfassungsschutzes
Sie können sich Ihre Nachrichten jetzt auch vorlesen lassen. Klicken Sie dazu einfach auf das Play-Symbol in einem beliebigen Artikel oder fügen Sie den Beitrag über das Plus-Symbol Ihrer persönlichen Wiedergabeliste hinzu und hören Sie ihn später an.
Ein Urteil gegen Bayerns Rechtslage zum Ausspähen von Wohnungen und zu Online-Durchsuchungen dürfte auch in Sachsen nicht folgenlos bleiben.
Registrieren und testen.