Ab sofort gelten neue Regeln zu Winterreifen: Was Autofahrer nun unbedingt wissen sollten
Ab dem 1. Oktober 2024 gelten strengere Regeln für Reifen, die bei winterlichen Straßenverhältnissen vorgeschrieben sind: Zulässig sind nur noch bestimmte Modelle. Das empfiehlt der ADAC Sachsen grundsätzlich beim Reifenwechsel.
Chemnitz/München.Die meisten Autofahrer dürften diesen Merksatz wohl kennen: Von O bis O (Oktober bis Ostern) sollten Winterreifen aufgezogen sein. Doch nun gibt ab diesem 1. Oktober eine Änderung, auf die Autofahrer dabei unbedingt achten sollten. Denn wer ab jetzt bei winterlichen Straßenverhältnissen Pneus montiert hat, die lediglich mit der „M+S“-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) versehen sind, muss mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro rechnen.
Alpine-Symbol ab sofort bei winterlichen Straßenverhältnissen Pflicht
Erlaubt sind ab sofort nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol, einem stilisierten Berggipfel nebst Schneeflocke. Dieses Zeichen garantiert, dass der Reifen bestimmte Leistungsstandards für Winterbedingungen erfüllt. Ziel der Neuregelung ist es, die Sicherheit im Winterverkehr zu erhöhen.
Alte M + S-Reifen müssen ausgetauscht werden
Bislang waren auch Winter- und Ganzjahresreifen mit M+S-Kennzeichnung als wintertauglich akzeptiert worden, wenn sie vor 2018 gefertigt worden waren. Doch das ist passé. Alle M + S-Reifen, die vor Januar 2018 hergestellt wurden und noch ohne das Bergpiktogramm mit Schneeflocke im Umlauf sind, dürfen ab sofort nicht mehr bei winterlichen Straßenverhältnissen aufgezogen werden. Derartige Reifen werden heute zwar nicht mehr verkauft. Sie können aber noch auf eingelagerten Felgen montiert sein. Der ADAC rät deshalb, das Piktogramm sowie das Reifenalter auf der Reifenflanke vor der Umstellung auf die Winterbereifung zu kontrollieren.
Diese Bußgelder drohen
Denn eine falsche Bereifung bei winterlichen Verhältnissen kostet Geld und Punkte. In Deutschland gilt zwar die situative Winterreifenpflicht: Bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ ist aber eine entsprechende Bereifung vorgeschrieben (§ 2 Absatz 3a StVO). Wer also ab sofort bei winterlichen Straßenverhältnissen noch Modelle montiert hat, die lediglich mit der „M+S“-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) versehen sind, wird zur Kasse gebeten. Eine falsche Bereifung bei Matsch und Schnee wird mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet. Werden andere Verkehrsteilnehmer behindert, sind es 80 Euro und ein Punkt, bei einer Gefährdung 100 Euro sowie ein Punkt.
ADAC: Bereifung zum richtigen Zeitpunkt wechseln
Der ADAC Sachsen empfiehlt grundsätzlich, den Räderwechsel nicht zu überstürzen. Die Temperaturen sollten aber unbedingt im Auge behalten werden. Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, die Winterräder erst bei durchgängigen Temperaturen von unter sieben Grad Celsius aufzuziehen - und zwar auf allen Rädern. Wer den Wechsel nicht selbst durchführt, sollte ebenfalls die Terminvergabe in der Werkstatt zeitlich mit einplanen, so der ADAC. „Wer das Auto definitiv im Alltag braucht, sollte lieber etwas früher anfragen, damit man auf Wetterüberraschungen gefasst ist.“
Bei Wärme und Trockenheit dürfen M + S-Reifen ohne Alpine-Symbol zwar weiterhin genutzt werden. Wegen ihres Alters rät der ADAC dennoch zu ihrem Austausch. Denn Winterreifen bestehen aus einem weicheren Gummi als Sommerreifen, um auch bei Minustemperaturen Fahrstabilität und einen kurzen Bremsweg zu gewährleisten. Bei einem speziellen Reifenvergleichstest hat der ADAC herausgefunden, dass sich der Bremsweg mit Winterreifen auf einer trockenen Fahrbahn bei über 20 Grad Außentemperatur deutlich verlängert. Im schlimmsten Fall auf bis zu 16 Meter zusätzlich. (juerg)