Sachsen
Menschen aus Venezuela sind die einzigen, die auch nach einem gescheiterten Asylverfahren per Erlass pauschal im Land geduldet werden. Das hat nicht nur historische Gründe.
Abgelehnte Asylbewerber aus Venezuela sind im Freistaat noch bis Ende 2027 vor Abschiebeversuchen der Landesdirektion geschützt. Das Innenministerium hat die sächsischen Ausländerbehörden im Dezember per Erlass angewiesen, Venezolanern ohne weitere Prüfung den Aufenthaltstitel „Duldung“ zu erteilen und diesen nach Auslaufen auch wieder zu...
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