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Chemnitzer Haftbefehl im Netz geteilt: AfD-Politiker verliert Posten

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66 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 6
    5
    cn3boj00
    16.10.2018

    Es ist ja nichts neues, dass manche Kommentatoren ständig vom Thema abweichen oder Vergleiche anstellen die völlig am Thema vorbeigehen. Welcher Linksautonome soll denn bitte zurücktreten?
    Mit Datenbschutz nimmt es die AfD als sogenannte demokratische Partei sowieso nicht so genau, siehe Denunziantrenportal. Es kann nicht sein, dass sie meinen, dauernd andere an Gesetze erinnern zu müssen und selber dagegen verstoßen.

  • 7
    5
    Hankman
    16.10.2018

    franzudo2013: Könnten Sie das mit der Antifa, die Adressen veröffentlicht haben soll, bitte konkretisieren? Danke! Und ich schließe mich der Frage an: Wer von der Antifa ist irgendwo in einem Landesparlament Chef eines Ausschusses - oder in einem anderen wichtigen Amt?

  • 6
    12
    gelöschter Nutzer
    16.10.2018

    Wer stellt denn die verantwortlichen Minister und Senatoren in Berlin?
    Wer lässt die Rote Flora in Hamburg weitermachen als hätte es keinen G20-Terror gegeben?

  • 12
    6
    gelöschter Nutzer
    16.10.2018

    @ franzudo: Wer von der Antifa arbeitet denn als Datenschutzbeauftragter im Berliner Abgeordnetenhaus?

  • 6
    13
    gelöschter Nutzer
    16.10.2018

    Wo bleibt denn Datenschutz, wenn die Antifa Namen und Adressen veröffentlicht?
    In Berlin sind "Aktivisten" in eine Behörde einmarschiert und haben die Mitarbeiter bedroht. Ist da jemand zurück getreten?

  • 15
    5
    Hankman
    16.10.2018

    Nach so einem Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen ist es nur folgerichtig, dass Herr Gläser nicht mehr Vorsitzender des Datenschutzausschusses in einem Landesparlament bleiben kann. Wenn er tatsächlich nicht gewusst hat, dass das Teilen des Haftbefehls mit erkennbaren persönlichen Daten im Internet rechtswidrig war, ist er in dem Ausschuss gänzlich falsch. Es geht letztlich aber nicht nur darum, dass mit der Veröffentlichung des Haftbefehls gegen geltendes Recht verstoßen wurde. Mit dem Öffentlichmachen sensibler Daten wurde das Strafverfahren gegen den oder die mutmaßlichen Täter im Fall Daniel H. gefährdet. Für den/die Angeklagten könnte es dadurch im Prozess mildernde Umstände geben - oder einen Revisionsgrund. Ein Bärendienst für die Aufklärung und Sühne des brutalen Verbrechens. Aber die Ausbeutung des Falls für politische Zwecke war wohl wichtiger.