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Erneut startet von Leipzig/Halle ein Abschiebeflug nach Kabul. Grundlage ist eine Vereinbarung mit den dort herrschenden islamistischen Taliban.
Deutschland hat nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur erneut Afghanen per Charterflug in ihr Heimatland abgeschoben. Unter den ausgewiesenen Männern waren Straftäter, die unter anderem wegen Vergewaltigung, Totschlag und sexueller Nötigung verurteilt worden waren. Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Bayern, Niedersachsen und Baden-Württemberg hatten rund 30 Ausreisepflichtige für den Flug angemeldet.
Die Maschine startete den Informationen zufolge in der Nacht vom Flughafen Leipzig/Halle in Richtung der afghanischen Hauptstadt Kabul. Nach Angaben eines dpa-Reporters vor Ort versammelten sich im Terminal rund 35 Gegner der Abschiebung zu einer Mahnwache.
Grundlage ist eine direkte Vereinbarung mit den in Afghanistan herrschenden islamistischen Taliban, die der Bundesregierung regelmäßige Abschiebungen nach Afghanistan ohne Vermittlerstaaten ermöglicht.
Erster Abschiebeflug 2024
Kürzlich war eine ursprünglich für Ende Mai vorbereitete Sammelabschiebung von ausreisepflichtigen Männern nach Afghanistan abgesagt worden, weil die Taliban-Machthaber nicht kooperierten. Nach dpa-Informationen war der Flug abgesagt worden, nachdem sich die militant-islamistischen de-facto-Herrscher in Kabul unzufrieden gezeigt hatten über die aus ihrer Sicht mangelnde Gesprächsbereitschaft von Vertretern des Auswärtigen Amts. Die Taliban sind vor allem daran interessiert, mehr Diplomaten an die afghanischen Vertretungen in Deutschland zu entsenden.
Im August 2024 waren erstmals seit der Machtübernahme durch die Taliban drei Jahre zuvor 28 männliche Straftäter mit Hilfe von Katar von Leipzig nach Kabul abgeschoben. Inzwischen gibt es auch wieder von Deutschland selbst organisierte Abschiebungen nach Afghanistan - sowohl Einzelabschiebungen per Linienflug als auch Sammelcharter.
Kritik an Zugeständnissen an Taliban
Kritiker bemängeln, dass die Bundesregierung die Taliban einerseits wegen ihrer Menschenrechtsverletzung - insbesondere was Frauen betrifft - nicht anerkennt, gleichzeitig aber, um Abschiebungen zu ermöglichen, praktische Zugeständnisse macht. Dazu zählt die Erlaubnis zur Entsendung einzelner Diplomaten an die afghanischen Vertretungen in Deutschland, an der zuvor ausschließlich Diplomaten gearbeitet hatten, die noch von der Vorgängerregierung dorthin entsandt worden waren.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte im November erklärt: "Straftäter und Gefährder müssen dabei zunächst Priorität haben." Das bedeutet aber nicht, dass sich die Abschiebungen auch perspektivisch ausschließlich auf diese beiden Gruppen beschränkt sein werden. (dpa)





