Sachsen
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Vom 14. bis zum 30. Juni hat die Regierung einige Beschränkungen aufgehoben - aber nicht so viele wie zunächst angekündigt.
Die Landesregierung hat weitere Lockerungen der Corona-Regeln beschlossen. Der Zeitpunkt der inzidenzabhängigen Maßnahmen richtet sich nach der " 5+2" -Regel, womit die Geltung ab dem übernächsten Tag nach dem fünftägigen Unter- oder Überschreiten eines bestimmten Inzidenzwertes gemeint ist. Ein Kriterium ist zudem die Bettenbelegung:...
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