Sachsen
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Ein nun im Landtag kursierender Entwurf sieht auch die Anhebung des Mitarbeiterbudgets der Abgeordneten vor, die jährlich bis zu fünf Millionen Euro an Mehrkosten bedeuten würde.
Dieser Landtagsbeschluss in eigener Sache ist längst überfällig. Bis zum Juni hätten Sachsens Abgeordnete über die Höhe ihrer Bezüge „für die gesamte Wahlperiode“ entscheiden müssen. So schreibt es das Abgeordnetengesetz vor. In der vorangegangenen Legislaturperiode war eine Pandemie dazwischen gekommen. Dieses Mal war der Landtag bis...
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