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Gleichstellungsministerin Meier hisst Regenbogenfahne - nun muss ein Gericht entscheiden

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Katja Meier (Grüne) will ein Symbol gegen Diskriminierung setzen. Das ist nicht nur in der Regierung umstritten.


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4848 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 2
    0
    Malleo
    19.06.2020

    RoS
    Es zeichnet eben Menschen wie Frau Meier aus, dass sie für sich offensichtlich andere Regeln festgelegt hatdie man mit gesunden Menschenverstand ausgestattet, befolgt.
    So wie jeder für sich festlegt, ob er gut oder böse sein will.

  • 0
    2
    RingsOfSaturn
    19.06.2020

    @Malleo:
    Mo-was? Aber, Spaß beiseite. Moral und Ethik sind für mich nicht unreflektierte Glaubenssätze a la "das macht man nicht".

    Diese Glaubenssätze sind vielleicht aus moral und Ethik ableitbar, aber auch dort stellt sich die Frage: wer legt das fest? Sind das Universelle Werte? Woanders auf der Welt oder vor einiger Zeit war es vielleicht ganz anders, als bei uns jetzt.

    Anders herum ist es aber ganz sicher nicht, dass sich moral und Ethik aus Glaubenssätzen herleiten lassen.

    Kleiner Selbstversuch: lassen sie das "man" mal bewusst weg. Dazu müssen sie sich selbst ehrlich machen und sich überlegen, warum sie wollen oder nicht wollen, dass jemand etwas tut oder sagt. Und das dann auch formulieren. Ist etwas mühsamer, aber gerade gegenüber Kindern lohnt es sich, so ehrlich zu sein.

  • 2
    0
    Malleo
    18.06.2020

    RoS
    Moral, Ethik- Fremdworte für Sie?

  • 2
    0
    nevidimka
    18.06.2020

    Zur Klarstellung: das Gericht hat nicht entschieden, dass das Hissen der Flagge rechtens war. Das Gericht hat entschieden, dass der Kläger im Rahmen eines Eilantrags nicht das Recht hat, das Einholen der Flagge zu erzwingen.

  • 2
    1
    Progress
    18.06.2020

    Als Gleichstellungsministerin das zu tun ist dümmlich, als Justizministerin jedoch ein Zeichen von Ahnungslosigkeit oder Ignoranz oder treffender: Fehlbesetzung!

  • 0
    6
    RingsOfSaturn
    18.06.2020

    Sowas tut man nicht enthält in der Regel einen Glaubenssatz, den es sich zu hinterfragen lohnt. Wenn mir jemand sagt "sowas tut man nicht" (sind oft Kinder, die das ein ihren Eltern zu hören bekommen haben) frage ich normalerweise zurück: warum denn?

    Mit dem "man" schiebt own die Verantwortung für das, was kam eigentlich selbst will, oder gelernt hat zu wollen auf eine unangreifbare und nicht hinterfragbare Instanz.

  • 3
    3
    Malleo
    17.06.2020

    Handlungsmaxime:
    Es ist alles erlaubt, was nicht verboten ist.
    Darüber nachzudenken, dass es auch ein "so etwas tut man nicht" gibt, Fehlanzeige.

  • 1
    2
    RingsOfSaturn
    17.06.2020

    Wobei das (habe ich auch fälschlicherweise geschrieben) keine Vorschrift sondern eine Richtlinie ist - ohne juristische Expertise zu haben, halte ich Ersteres für bindend und zweiteres nicht (bzw. für "interpretierbar").

    Ich habe die Richtlinie aber nicht gelesen und kann nichts Näheres dazu sagen.

  • 4
    3
    Steuerzahler
    17.06.2020

    „Bei der Verwaltungsvorschrift zur Beflaggung von Dienstgebäuden handele sich um eine "verwaltungsinterne Richtlinie, aus der der Antragsteller keine eigenen Rechte ableiten könne"“
    Gut zu wissen, dass Verwaltungsvorschriften für Außenstehende nur Makulatur sind und man deren Einhaltung nicht einfordern kann. Mit anderen Worten: die Verwaltung kann machen, was sie will! Super Vorbildwirkung für den Bürger!

  • 6
    5
    gelöschter Nutzer
    17.06.2020

    RingsOfSaturn, ich bin Bürger eines Landes, dessen Farben schwarz-rot-gold sind.
    Da geht bei mir kein Weg vorbei.

    Und daraus folgere ich, dass die Leute, die ich gewählt bzw. nicht gewählt habe, das im Sinne ihrer Wähler berücksichtigen.

    Tut mir leid, ich bin nicht Bürger eines Regenbogenlandes.

  • 5
    4
    RingsOfSaturn
    17.06.2020

    @klapa: Sie haben Recht, mit dem das sie sagen - ich finde das Aufhängen der Fahne aber eigentlich gut. Meine Kritik wäre gewesen, dass Meier als Ministerin gegen Recht verstoßen hätte.

    @hinterfragt: Danke für den Hinweis, sehr interessant. In Prosa steht da doch: er will das Aufhängen untersagen, das geht aber nicht mehr, weil die Fahne bereits aufgehängt wurde. Mit dem Antrag auf Abhängen würde er aber keinen Erfolg haben, da es nur eine interne Vorschrift gibt, auf die er sich nicht berufen kann.

    "Soweit er nunmehr das Abhängen der Flagge angeordnet haben wolle, habe er mit diesem Begehren keinen Erfolg. Bei der Verwaltungsvorschrift zur Beflaggung von Dienstgebäuden handele sich um eine
    "verwaltungsinterne Richtlinie, aus der der Antragsteller keine eigenen Rechte ableiten könne"

  • 4
    5
    Interessierte
    16.06.2020

    Man will uns hier sehr gerne in eine bestimmte Richtung lenken ...

  • 5
    2
    Hinterfragt
    16.06.2020

    Nun, @RingsOfSaturn; haben Sie mal die Urteilsbegründung gelesen?

    Das Gericht hat NICHT entschieden dass es juristisch korrekt ok ist.

    "...Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts kann nicht mehr über seinen ursprünglichen Antrag – der Ministerin bereits das Hissen der Flagge zu untersagen – entschieden werden, da sich dieser nach dem Aufziehen der Regenbogenfahne am 11.06.2020 erledigt habe und eine vorherige gerichtliche Entscheidung aufgrund der zeitlichen Umstände nicht möglich gewesen sei. Soweit er nunmehr das Abhängen der Flagge angeordnet haben wolle, habe er mit diesem Begehren keinen Erfolg. Bei der Verwaltungsvorschrift zur Beflaggung von Dienstgebäuden handele sich um eine verwaltungsinterne Richtlinie, aus der der Antragsteller keine eigenen Rechte ableiten könne...."
    https://www.juris.de/jportal/portal/t/1tkj/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA200602061&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

  • 4
    4
    gelöschter Nutzer
    15.06.2020

    Damit verzichten Sie auf ein demokratisches Recht, RingsOfSaturn.

    Sie dürfen in unserer Demokrate an allem sachliche Kritik üben, was Ihrer Meinung widerspricht, auch an einer richterlichen Entscheidung.

    Das macht Demokratie im Gegensatz zur Diktatur aus.

    Auch ich hatte nach der Wende Mühe, den mir eingebläuten Autoritätsglauben zu überwinden.

  • 3
    4
    RingsOfSaturn
    14.06.2020

    Ich muss meine Einschätzung zurücknehmen. Nachdem das Beflaggen juristisch ok war, habe ich daran auch keine Kritik zu üben.

  • 6
    5
    Malleo
    13.06.2020

    nevidimka
    Bei der Vita besagter Person gibt es viele Grundrechtsträger, die mit ihr ein Problem in Richtung Neutralitätsgebot haben.
    Als Meier mit KGE im Mai 19 in Zwickau war, durfte ich mit ihr kurz streiten und die Wohlfühlatmosphäre der grünen Veranstaltung etwas aufmuntern.
    Letztlich ist es mit Ministerinnen wie mit Verwandten, man kann sie sich nicht aussuchen.

  • 6
    11
    RingsOfSaturn
    13.06.2020

    Zweiter Versuch: @nevidimka
    Auch wenn ich ihre Kritik im Kern teile, sollte man die Kuh im Dorf lassen. "sollte eigentlich zur Entlassung führen" finde ich in dem Fall überzogen.

  • 6
    6
    Steuerzahler
    12.06.2020

    @nevidimka; Ein Grüner für Sie! Mehr kann ich leider nicht vergeben! Ich hoffe, dass dies wenigstens freigeschaltet wird!

  • 12
    5
    nevidimka
    12.06.2020

    Wenn sich die Exekutive willkürlich über Gesetze und Verordnungen hinwegsetzt, dann ist das nicht in Übereinstimmung mit rechtsstaatlichem Vorgehen zu bringen. Wenn jemand der Meinung ist, dass die Flaggenverordnung nicht mehr zeitgemäß sei, so wäre der rechtsstaatliche Weg, diese Verordnung zu ändern. Dass eine Justizministerin die Regeln des Rechtsstaat ganz bewusst missachtet, sollte eigentlich zur Entlassung führen. Wie will so jemand den Rechtsstaat glaubwürdig vertreten?

    Schon der Anlass - eine politische Demonstration - zeigt, dass die Regenbogenflahne nicht universell ein "Symbol für Vielfalt, Offenheit und Akzeptanz" sondern primär das Kennzeichen einer politischen Bewegung ist, um für (berechtigte) partikulare Interesse zu kämpfen. Dies wiederum steht dann aber im Widerspruch zum staatlichen Neutralitätsgebot.

  • 6
    7
    gelöschter Nutzer
    12.06.2020

    Das sind die Konsequenzen, dass Herr Kretschmer nicht den Ramelow gespielt und eine Minderheitsregierung gewagt hat.

    Wahlverlierer bewirken wenig bis nichts.

  • 10
    6
    Progress
    12.06.2020

    Korr. Fehlbesetzung anstatt Fehlbedienung. Pardon!

  • 11
    4
    676937
    12.06.2020

    Gerade eine Jusitzministerin muss nach geltendem Recht handeln. Es gibt eine Beflaggungsordnung als Verwaltungsvorschrift. Diese gilt. So funktioniet ein Rechtsstaat. Moralische Aspekte sind nicht geltendes Recht. Eine Justizministerin sollte das wissen und entsprechend handeln. Wenn sie sich diesen Grundsätzen verweigert, ist sie vor allem in diesem Amt eine Fehlbesetzung und muss zurücktreten.

  • 11
    7
    Progress
    12.06.2020

    Justizministerin hisst eine Flagge entgegen den Verordnungen. Schlechter Auftakt für eine Fachministerin, die die Bestimmungen nicht kennt. Da haftet noch etwas Girlgroup an. Dort wäre sie auch besser aufgehoben, aber als Justizminister wahrscheinlich eine Fehlbedienung.

  • 4
    8
    Hinterfragt
    12.06.2020

    @Pixelghost;
    Warum haben Sie nicht dieses Beispiel gewählt?
    Das finde ich ehrlich gesagt viel abartiger als bei den armen Hasen.

    https://www.freiepresse.de/nachrichten/deutschland/streit-ueber-schaerfere-strafen-bei-kinderpornografie-artikel10870940

  • 10
    8
    an33dy
    12.06.2020

    Was doch das "Flaggezeigen" von Menschen bei anderen für Reaktionen hervorrufen kann.

  • 13
    7
    Hinterfragt
    12.06.2020

    "...Manche suchen offenbar Streit. Oder machen den gleich selbst. Wahrscheinlich haben einige zuviel Freizeit und wissen nicht was sie den ganzen Tag tun sollen..."

    Ähm, Sie reden jetzt aber nicht von z.B. Connewitz ???

  • 5
    12
    Lexisdark
    12.06.2020

    @hankman So sehe ich das auch. Manche suchen offenbar Streit. Oder machen den gleich selbst. Wahrscheinlich haben einige zuviel Freizeit und wissen nicht was sie den ganzen Tag tun sollen. Außer sich aufregen. Wenn das mal nicht die Zahl der Herzinfarkte nach oben schnellen lässt.

  • 12
    15
    Hankman
    12.06.2020

    Das eine Ministerium sagt so, das andere so. Vielleicht hat Meier gegen eine Regel verstoßen, vielleicht auch nicht. Ich finde das Anliegen respektabel, und so soll sie von mir aus die Flagge hissen. Ich verstehe die Aufregung nicht. Da fallen mir ganz andere Politiker und ganz andere Verstöße ein, bei denen ich Blutdruck kriege. Schlage also vor, wir lassen die Kirche im Dorf und lehnen uns entspannt zurück.

  • 8
    5
    gelöschter Nutzer
    11.06.2020

    Ja, ich hab es gelesen, Sie haben es geschrieben. Und?

  • 9
    19
    ChWtr
    11.06.2020

    Sag' ich doch klapa, klagen = jammern. Kennen wir schon.

    Klage einreichen kommt später.
    Erst mal jammern (klagen...).

    Lachen kann man da nicht.
    Wirklich nicht!

    Denn das (weh)klagen = jammern nervt nur noch.

    Und Tschüss.

  • 4
    15
    Pixelghost
    11.06.2020

    @Steuerzahler,

    https://www.freiepresse.de/chemnitz/hasen-getoetet-artikel10873617

    Bestes Beispiel, bei dem es der „rote Daumen-Fraktion“ nicht um Ideologie gehen kann.
    3 oder 4 Hasen/Kaninchen? Eine eher lustige Irrung des/der Kommentators(in) die mit einem Augenzwinkern hinterfragt wird?

    Er/sie kassiert 8 rote (keinen von mir, da ich nie Daumen verteile, ich frage ja nach)
    Von den 8 schreibt also keiner auch nur ein Wort.

    Die Jugend hat für sowas einen Begriff aus dem Englischen. Toleranc ist es nicht.

  • 16
    7
    gelöschter Nutzer
    11.06.2020

    Es steht Ihnen frei zu lachen, ChWtr, anderen steht es frei zu klagen.

  • 14
    13
    RingsOfSaturn
    11.06.2020

    @OmaundOpa
    "Wenn sich schon eine Ministerin nicht an Gesetze und Vorschriften hält..."

    Mich würde interessieren, wie ihr Satz weitergeht?

  • 27
    17
    Steuerzahler
    11.06.2020

    @OmaundOpa: Genau das ist der springende Punkt. Was passiert, wenn Politiker denken, sie stehen über Recht und Gesetz, kann man fast täglich in der Öffentlichkeit verfolgen. Viele der Roten-Daumen-Fraktion ist die Ideologie wichtiger als bestehende Gesetze, angefangen vom Grundgesetz. Letztlich ist es aber nichts anderes als die Auswirkung dessen, wenn sich selbst höchste Repräsentanten unseres Landes seit Jahren über ihre eigenen Gesetze hinwegsetzen und dem Mainstream, da er sie bestätigt, fördern und huldigen. Insofern reiht sich Frau Meier würdig ein.

  • 22
    27
    SimpleMan
    11.06.2020

    "Die Regenbogenfahne ... steht in zahlreichen Kulturen weltweit für Aufbruch, Veränderung und Frieden, und sie gilt als Zeichen der Toleranz und Akzeptanz, der Vielfalt von Lebensformen, der Hoffnung und der Sehnsucht. " https://de.wikipedia.org/wiki/Regenbogenfahne
    Ich finde es nicht verkehrt, dass diese Fahne von einer Gleichstellungsministerin gehisst wird.

  • 36
    22
    gelöschter Nutzer
    11.06.2020

    Das kommt halt dabei raus wenn Wahlverlierer regieren.

  • 18
    27
    ChWtr
    11.06.2020

    Das was der Deutsche gut kann, klapa - klagen.

    Selbstverständlich ist die Klage eingereicht, was denn sonst (...)

    Man oh man.
    Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man glatt drüber lachen.

  • 15
    8
    872889
    11.06.2020

    Ist das Sommerloch schon da?

  • 35
    17
    OmaundOpa
    11.06.2020

    Wenn sich schon eine Ministerin nicht an Gesetze und Vorschriften hält...

  • 25
    21
    gelöschter Nutzer
    11.06.2020

    Ein sehr schönes Gedicht.

    Aber ich bin mir allerdings sehr sicher, dass der Geheimrat dabei weder Frau Meier noch ihre politischen Ambitionen im Sinn hatte.

    Da sie als Ministerin auch nicht lernfähig scheint, provoziert sie und möchte vielleicht ähnlich negativ auf sich aufmerksam machen wie Herr Seehofer.

    Klage ist ja bereits eingereicht.

  • 32
    10
    Maresch
    11.06.2020

    Regenbogen über den Hügeln einer anmutigen Landschaft

    Grau und trüb und immer trüber
    Kommt das Wetter angezogen,
    Blitz und Donner sind vorüber,
    Euch erquickt ein Regenbogen.

    Frohe Zeichen zu gewahren
    Wird der Erdkreis nimmer müde;
    Schon seit vielen tausend Jahren
    Spricht der Himmelsbogen: Friede.

    Aus des Regens düstrer Trübe
    Glänzt das Bild, das immer neue;
    In den Tränen zarter Liebe
    Spiegelt sich der Engel – Treue.

    Wilde Stürme, Kriegeswogen
    Rasten über Hain und Dach;
    Ewig doch und allgemach
    Stellt sich her der bunte Bogen.

    Johann Wolfgang von Goethe

  • 39
    33
    Malleo
    11.06.2020

    Steuerzahler
    Richtig, denn Diktatur beginnt mit Diktat!
    Meier kann sich auch gern als Privatperson auf einen Wagen beim CSD nächstes Jahr stellen.
    Und dass die Fahne eine Aktion war bestätigt das Foto!
    Aber das war bei ihr erwartbar- Symbolpolitik.

  • 32
    26
    Steuerzahler
    11.06.2020

    @ChWtr: Diejenigen, die Diskussion mit Geschrei gleichsetzen, kennen auch den Unterschied zwischen Diktatur und Demokratie nicht! DDR offensichtlich aus dem Gedächtnis gestrichen!

  • 54
    34
    Suppenfrosch
    11.06.2020

    Wenn sich die Gesellschaft schon an einer Flagge, die für Toleranz, Offenheit und Vielfalt steht, stört, wo sollen dann diese Werte im Alltag ihren Platz finden?!

    Ich finde es passt zum Anlass und zur Arbeit des Ministeriums.

  • 24
    25
    gelöschter Nutzer
    11.06.2020

    Das ist der Ton, der zu erkennen gibt, das ihm nicht an Meinungsaustausch, sondern an Rechthaberei gelegen ist.

  • 26
    22
    gelöschter Nutzer
    11.06.2020

    Hier gibt es kein Geschrei, ChWtr, hier tauscht man sachlich Argumente aus. Natürlich nurdie, die das mögen.

  • 32
    39
    Malleo
    11.06.2020

    Meier kennt und befolgt Regeln nicht.
    Gab es nicht erst ein Urteil am BVG zu Horst' s Fehltritt?
    Die Fahne kann sie an ihr Wohnnungsfenster hängen.
    Aber dort sie niemand!
    Meier gleich Aktivistin!

  • 24
    29
    ChWtr
    11.06.2020

    Jetzt geht das Geschrei hier gleich los.