In Sachsen müssen aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts etwa zwei Millionen Immobilien neu bewertet werden. Bis kurz vor Fristende fehlten aber noch etwa ein Drittel der Erklärungen.
In Sachsen müssen aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts etwa zwei Millionen Immobilien neu bewertet werden. Bis kurz vor Fristende fehlten aber noch etwa ein Drittel der Erklärungen. Bild: Bernd Weißbrod/dpa
Sachsen
Grundsteuer: Eine Fristverlängerung wie in Bayern wird es in Sachsen nicht geben

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Bayern hat am Dienstag die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung im Alleingang verlängert. Sachsens Finanzminister schloss das hingegen für den eigenen Freistaat aus.

Eine nochmalige dreimonatige Fristverlängerung zur Abgabe der Grundsteuererklärung wie in Bayern wird es in Sachsen nicht geben. Das stellte das sächsische Finanzministerium am Dienstag auf Anfrage der "Freien Presse" klar. Damit endet die Abgabefrist wie geplant in Sachsen am 31. Januar.
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