Sachsen
Bayern hat am Dienstag die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung im Alleingang verlängert. Sachsens Finanzminister schloss das hingegen für den eigenen Freistaat aus.
Eine nochmalige dreimonatige Fristverlängerung zur Abgabe der Grundsteuererklärung wie in Bayern wird es in Sachsen nicht geben. Das stellte das sächsische Finanzministerium am Dienstag auf Anfrage der "Freien Presse" klar. Damit endet die Abgabefrist wie geplant in Sachsen am 31. Januar.
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