Wer als Jurist in Gerichten oder in Staatsanwaltschaften tätig sein will, muss ein Referendariat absolvieren und zwei Staatsexamen bestehen.
Wer als Jurist in Gerichten oder in Staatsanwaltschaften tätig sein will, muss ein Referendariat absolvieren und zwei Staatsexamen bestehen. Bild: Waltraud Grubitzsch/dpa
Sachsen
Juristenausbildung: Sachsen will Extremisten von der Justiz fernhalten

Dass sich Rechtsextremisten erfolgreich ins Referendariat einklagen, soll eine Gesetzesänderung bald verhindern. Parallel klagt der Freistaat in Karlsruhe gegen Entscheidungen seiner eigenen Gerichte.

Verfassungsfeinde sollen von der sächsischen Justiz nicht mehr zu Juristen ausgebildet werden. Das sieht der in dieser Woche von CDU und SPD in den Landtag eingebrachte Gesetzentwurf vor. Mit der Änderung des Juristenausbildungsgesetzes sollen Bewerber künftig vom Referendariat im Freistaat ausgeschlossen sein, wenn sie aktiv gegen die...
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