Sachsen
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Die Corona-Pandemie beschäftigt die Gesellschaft bis heute – insbesondere das Thema der Impfung wurde und wird diskutiert. Eine Sparkassen-Mitarbeiterin war ungeimpft und erkrankte an Covid. Da strich ihr Arbeitgeber ihr den Lohn.
Wenn eine Mitarbeiterin sich nicht gegen Corona impfen lässt und dann an Covid erkrankt, kann man ihr für den Zeitraum des Arbeitsausfalls den Lohn streichen? Die Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien war 2022 der Ansicht: ja, man kann.
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