Sachsen
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Angehörige pflegebedürftiger Personen sollen entlastet werden
Dresden. Das mit der Allgemeinverfügung vom 21. April in Kraft getretene Verbot, Tagespflegeeinrichtungen zu betreten, soll durch eine Notbetreuung gelockert werden. Wie Sozialministerin Petra Köpping mitteilte, soll eine Notbetreuung in Ausnahmefällen in Tagespflegeeinrichtungen, die nicht an eine Station angebunden sind, möglich sein.
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