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Ungeimpfte Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich des Landkreises Mittelsachsen müssen keine Konsequenzen aus der einrichtungsbezogenen Impfpflicht fürchten. Rund 3200 Betroffenen wird vom Gesundheitsamt bescheinigt werden, dass sie unabkömmlich sind. Für die im Freistaat bisher einmalige Vorgehensweise eines Gesundheitsamtes beruft sich Mittelsachsens Landrat Matthias Damm (CDU) auf einen den Kreisbehörden vom Gesetzgeber eingeräumten Ermessensspielraum. (fp)
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