Erneut gibt es in Sachsen offenbar einen Feuerwerkstoten. Das Landeskriminalamt ermittelt nach der gewaltigen Detonation mit einem Toten in Kobershain. Die „Freie Presse“ hat recherchiert, wie einfach die todbringenden Tschechen-Böller noch bis vor Kurzem zu kaufen waren.
Sämtliche Fensterscheiben des Gebäudes sind geborsten, Ziegel vom Dach geschleudert worden, Risse durchziehen die Wände: Ein Mann ist tot. Der 41-Jährige soll ersten Erkenntnissen zufolge im Heizungskeller des Dreiseitenhofes im Belgern-Schildauer Ortsteil Kobershain im Landkreis Nordsachsen mit explosiven Stoffen hantiert haben. Die Detonation war so gewaltig, dass das Haus einsturzgefährdet ist. Das LKA ermittelt.
Einsatzkräfte konnten Mann nicht mehr retten
Die Feuerwehr eilte am Dienstagabend nach der Detonation zum Anwesen, konnte den Mann aber nicht mehr retten. „Uns war anfangs ein Mülltonnenbrand gemeldet worden, doch als wir vor Ort waren, sahen wir das wahre Ausmaß und haben sofort Verstärkung angefordert“, zitiert „Tag24“ den Ortswehrleiter Melvin Petersohn. Ein Mann sei panisch über den Hof gerannt und habe gerufen, dass noch jemand in dem Gebäude liege. Petersohn: „Als wir unter Atemschutz vorgerückt sind, war schnell zu sehen, dass es für die Person keine Hilfe mehr gab.“
Gebäude ist nach Detonation einsturzgefährdet
Den Einsatzkräften bot sich auf dem Hof ein Bild der Verwüstung. „Das Gebäude war einsturzgefährdet und musste von den Spezialisten des THW gesichert werden“, sagte Feuerwehr-Einsatzleiter Jens Frenzel „Tag24“. Erst danach konnte die Leiche, die unter Trümmern lag, geborgen werden. Der weitere Bewohner blieb unverletzt. Er kam bei Verwandtschaft unter.
Hat sich die Treibladung illegaler Böller entzündet?
Da der 41-Jährige allem Anschein nach durch eine Sprengstoffexplosion umgekommen ist, schickte die Polizei noch in der Nacht ihr USBV-Team (Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen) zum Unfallort. Am Morgen trafen dann Ermittler des Landeskriminalamtes ein. Ersten Ermittlungen zufolge soll der 41-Jährige in dem zur Werkstatt umgebauten alten Heizungsraum des Hofes mit illegaler Pyrotechnik hantiert haben. Spekuliert wird, dass er sich für Silvester eigenes Feuerwerk basteln wollte. Dabei könnte sich eine Treibladung entzündet und die gewaltige Explosion ausgelöst haben.
So einfach bekam man Kugelbomben im Erzgebirge
Als besonders gefährlich gelten sogenannte Kugelbomben. Schon mehrere Sachsen sind Opfer dieser als extrem gefährlich eingestuften Sprengkörper geworden. So kamen zum Beispiel in Oschatz und Hartha zwei Menschen nach dem Zünden einer Kugelbombe am Silvesterabend 2024/25 ums Leben.
Trotz dieser tödlichen Gefahr waren diese Kugelbomben auf Märkten in Tschechien bis vor Kurzem noch leicht zu kaufen. Sie wurden dort massenhaft unerlaubt vertrieben und über die Grenze geschmuggelt - und zwar ganzjährig, wie ein Test der „Freien Presse“ am Grenzübergang Bärenstein/Vejprty im Februar 2025 gezeigt hatte. Auch die Vietnamesenmärkte in Potůčky bei Johanngeorgenstadt galten als Umschlagplätze für illegale Böller. Je nach Durchmesser wurden Kugelbomben auf derartigen Märkten für 10 bis 50 Euro das Stück angeboten.
Kaum Kontrolle
Im Gegensatz zu Deutschland war Feuerwerk der Kategorie F4, unter die auch Kugelbomben fallen, in Tschechien frei verkäuflich. Kunden benötigten lediglich eine Berechtigung, die auf den Märkten aber nicht kontrolliert wurde. Entsprechend fehlte den Behörden die rechtliche Handhabe, Kugelbomben zu beschlagnahmen.
Tschechien hat Verkauf von Böllern und Raketen seit Dezember stark eingeschränkt
Die deutschen Behörden warnen schon seit Langem vor der Einfuhr gefährlicher Böller und Feuerwerkskörper aus Tschechien. Nun hat Tschechien per Gesetz den Verkauf gefährlicher Böller und Feuerwerkskörper seit Anfang Dezember eingeschränkt. Im Nachbarland ist seither der Verkauf von Böllern zwar nicht komplett verboten, aber die Regeln wurden drastisch verschärft: So dürfen stärkere Feuerwerkskörper der Kategorie F2 bis F4 auf Märkten und an mobilen Ständen nicht mehr veräußert werden. Erlaubt ist nur noch Kleinstfeuerwerk (F1), während größere Kategorien nur in festen Läden mit Fachkundenachweis erhältlich sein sollen. Zudem gibt es landesweite Verbotszonen im Umkreis von 250 Metern um Krankenhäuser, Pflegeheime und Tierhaltungen. Kommunen dürfen weitere Verbote erlassen. Das soll den „Feuerwerkstourismus“ eindämmen und die Sicherheit erhöhen. Bei Verstößen gegen das neue Gesetz drohen jetzt drastische Strafen.
Feuerwerkskörper müssen Kennzeichen haben
In Deutschland müssen alle im Handel erhältlichen Feuerwerkskörper mit einer entsprechenden Kennzeichnung (CE-Kennzeichen) versehen sein. Fehlt die Kennzeichnung oder ist sie gefälscht, so ist die Einfuhr der Pyrotechnik verboten und strafbar. Für Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4 ist eine besondere Erlaubnis erforderlich. (juerg/rickh/irme/jwen)






