Sachsen
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Das Nachbarland ist Risikogebiet. Dennoch sieht eine neue Verordnung des Freistaats für Pendler und den kleinen Grenzverkehr Ausnahmen vor.
Dresden. Trotz der Einstufung Tschechiens als Corona-Risikogebiet dürfen sich Bürger aus Sachsen für 48 Stunden im Nachbarland aufhalten, ohne dass anschließend eine Pflicht zur Quarantäne besteht. Eine entsprechend geänderte Verordnung tritt am 1. Oktober in Kraft, wie das Gesundheitsministerium am Mittwochvormittag mitteilte.
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