Wem eine Sperrung des Strom- oder Gasanschlusses droht, der sollte den Kopf nicht in den Sand stecken, sondern sofort darauf reagieren. Mit einigen Kniffs lässt sich zudem auch noch viel Geld sparen.
Die Energiekosten werden für viele Sachsen zu einer Existenzfrage: Allein die drei großen regionalen Energieversorger Eins Energie, Envia M und Sachsen Energie haben nach Recherchen der „Freien Presse“ im vergangenen Jahr mehr als 270.000 Mahnungen verschickt, weil Kunden Abschläge für Strom oder Gas schuldig geblieben sind – Tendenz weiter steigend. In den Schreiben wird meist auch eine Sperre des Strom- oder Gasanschlusses angedroht. Diese Zahlungserinnerungen sollten Haushalte aber auf gar keinen Fall ignorieren. Denn sonst sitzen sie nicht nur schon bald im Kalten und Dunklen. Eine Sperrung und Entsperrung des Anschlusses kann auch richtig teuer werden. 200 Euro und mehr können dafür in Rechnung gestellt werden.
Verbraucherschützer: Sofort den Versorger kontaktieren
Sachsens Verbraucherschützer und die Bundesnetzagentur raten Betroffenen daher, bei Zahlungsschwierigkeiten möglichst schnell mit ihrem Energieversorger in Kontakt zu treten. „Denn je früher der Lieferant davon erfährt, desto größer ist die Chance auf eine einvernehmliche Lösung“, heißt es. Die regionalen Energieversorger sind in der Regel gesprächsbereit. „Wir unterstützen bei der Suche nach Lösungen“, sagt zum Beispiel Sachsen-Energie-Sprecherin Nora Weinhold. Auch Eins Energie zielt nach eigenen Angaben immer darauf ab, „nach Möglichkeit Vereinbarungen im gegenseitigen Einvernehmen zu treffen“. Oft seien das dann Ratenzahlungen oder Stundungen, wie der Freiberger Stadtwerke-Chef Axel Schneegans erklärt. „Auch Sozialbehörden, Jobcenter, Schuldnerberatungen und Verbraucherzentralen stehen unterstützend zur Seite“, sagt Envia-M-Sprecherin Evelyn Zaruba.
Nur unter diesen Voraussetzungen dürfen Strom und Gas gesperrt werden
Zeit, um eine Lösung zu finden, gibt es meist genug. „In der Regel vergehen von der ersten Zahlungsaufforderung bis zur Sperrung 65 Kalendertage, also über zwei Monate“, sagt Evelyn Zarauba. Tatsächlich trennen sich trotz Unterbrechungsandrohung und Sperrbeauftragung am Ende auch nur wenige Lieferanten von ihren Kunden. Denn die Kündigung eines Grundversorgungsvertrages ist nicht so einfach möglich: So muss der Kunde unter anderem mindestens mit dem doppelten Monatsabschlag und mindestens mit 100 Euro beim Lieferanten in der Kreide stehen. Auch müssen die Folgen der Unterbrechung im Verhältnis zum Zahlungsverzug stehen. Das ist nicht der Fall, wenn die Unterbrechung eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben zur Folge hat. Sollten also zum Beispiel Kleinkinder oder pflegebedürftige Personen im Haushalt leben, sollte das dem Energieversorger unverzüglich mitgeteilt und der Sperre widersprochen werden, so die Bundesnetzagentur.
Bürgergeld-Empfänger besonders schnell in der Bredouille
Besonders schnell können allerdings trotzdem Bürgergeldempfänger in die Bredouille kommen. Denn die müssen ihre Stromrechnung im Unterschied zu den Heizkosten, die von den Jobcentern bis zu einer Obergrenze übernommen werden, aus dem Regelsatz bezahlen. Der sei aber wegen der für 2026 beschlossenen Nullrunde schlichtweg zu niedrig, um die durchschnittlichen Stromkosten decken zu können, so die Verivox-Experten. Bei alleinstehenden Bürgergeldempfängern fehlten im Schnitt 56 Euro pro Jahr.
Darauf sollten Betroffene bestehen
„Wenn Sie Sozialleistungen erhalten, können Sie sich vom Jobcenter oder dem Sozialamt Geld leihen (Darlehen), um Ihre Energieschulden zu begleichen“, rät die Bundesnetzagentur in diesen Fällen: Zugleich empfiehlt sie dringend, bei Zahlungen und Überweisungen unmissverständlich deutlich zu machen, welcher Anteil der bezahlten Summe sich auf laufende Abschlagszahlungen bezieht und welcher auf eventuelle Altforderungen. „Haben Sie mit dem Lieferanten telefonische Absprachen getroffen, bitten Sie darum, diese auch schriftlich zu erhalten, sodass Sie sich auf die Absprache verlassen können“, so die Behörde weiter. Geprüft werden sollte demnach zudem, ob ein Tarif- oder sogar ein Lieferantenwechsel infrage kommt, um die künftigen Kosten zu senken. Die Verbraucherzentralen bieten Energiekostenberatungen an.
So lässt sich schnell viel Geld sparen
Schon einfache Maßnahmen können aber auch helfen, um selbst „kurzfristig bis zu zehn Prozent Energie einzusparen“, hat die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online ermittelt. So könnten in neun von zehn Haushalten die Heizkosten im Schnitt leicht um etwa 400 Euro pro Jahr gesenkt werden. „Gerade jetzt lohnt es sich, genau hinzusehen. Schon kleine Veränderungen im Alltag können spürbare Einsparungen bringen“, sagt auch Denis Schneiderheinze von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Aufs richtige Lüften achten
Die Vorschläge: Die Raumtemperatur richtig einstellen. So spart jedes Grad weniger schon rund sechs Prozent Heizenergie. „20 Grad im Wohnzimmer reichen meist aus“, sagt Schneiderheinze. Er rät zudem: Mehrmals täglich Stoßlüften statt Fenster dauerhaft gekippt lassen und keine Möbel oder Vorhänge vor die Heizung stellen. „Das blockiert die Wärme.“ Zudem sollte der Warmwasserverbrauch reduziert werden. Das heißt: Kürzer duschen, Sparduschkopf verwenden, Wasser beim Einseifen abstellen. Durch nachträgliche Wärmedämmungen, neue Fenster, oder eine Heizungsmodernisierung können Wohneigentümer und Vermieter den Energiebedarf zusätzlich senken. Eine Energieberatung bietet die Verbraucherzentrale übrigens für alle Interessenten kostenlos an. Mehr Informationen dazu gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter der bundesweit kostenfreien Hotline 0800 – 809 802 400. (juerg)







