Sachsen
Im Verfahren zu den Corona-Schutzmaßnahmen gab der Verfassungsgerichtshof den Klägern von der AfD Recht – allerdings nur in kleinen Teilen. Der Freistaat bekam eine Mahnung mit auf den Weg.
Die in den Corona-Schutz-Verordnungen der Staatsregierung geregelte Begrenzung der Anzahl der Teilnehmer an Hochzeiten und an Beerdigungen hat gegen die Verfassung des Freistaats Sachsen verstoßen. Zu dem Ergebnis ist der Verfassungsgerichtshof des Freistaats in einem Normenkontrollverfahren anhand der konkreten Verordnungen vom 26. Januar und...
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