Sachsen
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Die Allgemeinverfügung soll in Sachsen in der kommenden Woche in Kraft treten.
Ukrainische Flüchtlinge dürfen ihren Führerschein ein weiteres halbes Jahr in Deutschland nutzen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat das sächsische Verkehrsministerium nun beschlossen. Bislang galt die Regel, dass Inhaber ukrainischer Führerscheine mit Wohnsitz in Sachsen ihre Fahrerlaubnis sechs Monate nutzen dürfen. Die neue Regel...
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