Sind Sie Erbe und wittern einen Fall von Erbschleicherei? Dann haben Sie verschiedene Möglichkeiten, dem möglichen Erbschleicher Steine in den Weg zu legen.
Sind Sie Erbe und wittern einen Fall von Erbschleicherei? Dann haben Sie verschiedene Möglichkeiten, dem möglichen Erbschleicher Steine in den Weg zu legen. Bild: Oliver Berg/dpa/dpa-tmn
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So gehen Angehörige gegen eine mögliche Erbschleicherei vor

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Plötzliche Ansprüche auf ein Erbe sorgen oft für Unsicherheit und Streit. Wie Angehörige beim Verdacht auf Erbschleicherei rechtlich vorgehen können und worauf sie besonders achten sollten.

Bonn.

Erst stirbt die Mutter, dann der Vater. Für die erwachsenen Kinder ist klar: Sie sind die alleinigen Erben. Doch plötzlich macht der Pfleger, der sich die vergangenen zwei Jahre um den Vater gekümmert hatte, Ansprüche am Nachlass geltend. Die Kinder vermuten einen Fall von Erbschleicherei und stehen vor der Frage: Wie dagegen vorgehen?

"Nötig sind stichhaltige Beweise", sagt Eberhard Rott, Fachanwalt für Erbrecht. Er rät dazu, sich so schnell wie möglich rechtlich beraten zu lassen.

Nachlassgericht hat das letzte Wort

Betroffene, die davon ausgehen, dass das Testament nicht rechtmäßig ist, können sich auf verschiedenen Wegen dagegen wehren. Eine Möglichkeit ist die Anfechtung beim Nachlassgericht. Dafür müssen sie aber zwingend einen triftigen Grund nennen, etwa einen Irrtum oder eine Drohung. Wer ein Testament anfechten will, muss das innerhalb eines Jahres nach Kenntnis des Anfechtungsgrundes tun. Dafür muss man eine Erklärung beim Nachlassgericht abgeben.

Haben Angehörige den Verdacht, dass eine Erblasserin oder ein Erblasser das Testament geändert hat, ohne die Bedeutung und Tragweite zu erkennen, können sie die Testierfähigkeit in Zweifel ziehen. In der Regel geben dann Mediziner ein Gutachten ab. Letztendlich entscheidet dann das Nachlassgericht, ob das geänderte Testament gültig ist oder nicht. (dpa)

© Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
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