Ein Klick für mehr Verbraucherschutz: Ab dem 19. Juni 2026 müssen Online-Händler einen gut sichtbaren Widerrufsbutton anbieten.
Ein Klick für mehr Verbraucherschutz: Ab dem 19. Juni 2026 müssen Online-Händler einen gut sichtbaren Widerrufsbutton anbieten. Bild: Christin Klose/dpa-tmn
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Ein Klick: Neuer Widerrufs-Button für Online-Käufe startet

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Kurz geklickt und schon bestellt - nun soll es genauso leicht sein, den Deal zu widerrufen. Ein neuer Button macht es möglich. Das sollten Verbraucher und Verbraucherinnen dazu wissen.

Bremen/Berlin/Kehl.

Keine Suche mehr nach Kontaktmöglichkeiten, kein umständliches Ausfüllen von Formularen: Stattdessen einfach per Mausklick einen Vertrag widerrufen. Solch ein Widerrufsbutton muss sich vom 19. Juni an auf den Webseiten von Händlern, Dienstleistern und vielen anderen Unternehmen befinden, und zwar gut sichtbar und klar beschriftet, heißt es von der Verbraucherzentrale Bremen.

Einfach zu handhaben

So könnte zum Beispiel "Vertrag widerrufen" auf diesem Button stehen. Die Button-Pflicht gilt für Waren, Online-Dienstleistungen und online geschlossene Verträge über Finanzdienstleistungen und Versicherungen. Der Widerruf darf nicht komplizierter sein als der Vertragsschluss.

So ist etwa ein Log-in laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband nur erlaubt, wenn er auch für den Vertrag nötig war. Außerdem dürfen nur wenige Angaben verlangt werden wie Name, Bestellnummer und eine Mailadresse für die Bestätigung. Ein Grund für den Widerruf darf nicht verpflichtend abgefragt werden. 

Bestätigung kommt sofort

Erklären Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Widerruf digital auf diese Weise, muss ihnen das direkt in speicherbarer Form bestätigt werden, etwa per E-Mail. Auf die bisher übliche schriftliche Weise kann man aber weiterhin auch noch widerrufen. 

Wichtig zu wissen: Das eigentliche Widerrufsrecht ändert sich durch die neue Funktion nicht. Der Widerruf ist weiterhin nur innerhalb der gesetzlichen Frist möglich, in der Regel sind das 14 Tage nach Vertragsabschluss oder Erhalt der Ware. Fehlt der neue Button, kann sich die Frist laut den Bremer Verbraucherschützern aber auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage verlängern.

Noch nicht EU-weit umgesetzt

Die Button-Pflicht geht auf eine EU-Richtlinie zurück. Diese wurde allerdings noch nicht in allen Mitgliedsländern umgesetzt, heißt es vom Europäischen Verbraucherzentrum.

Da die Richtlinie schon in deutsches Recht umgesetzt wurde, ist der Widerrufsbutton für alle Verträge verpflichtend, auf die deutsches Recht anwendbar ist. Für die Geltung im EU-Ausland kommt es auf die Umsetzung in das jeweilige nationale Recht an. (dpa)

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