"Nur kurz die IBAN eingeben" klingt harmlos – kann aber teuer werden. Das Amtsgericht Bernau sagt: Das ist nicht automatisch ein versicherter Phishing-Fall in der Hausratpolice.
"Nur kurz die IBAN eingeben" klingt harmlos – kann aber teuer werden. Das Amtsgericht Bernau sagt: Das ist nicht automatisch ein versicherter Phishing-Fall in der Hausratpolice. Bild: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa/dpa-tmn
Multimedia
IBAN in Chat verraten: Hausrat mit Cyber-Schutz zahlt nicht

Freie Presse auf Google News folgen

Fast 2.000 Euro durch einen Onlinebetrug futsch – doch die Hausratversicherung zahlt trotz Cyberschutzbaustein nicht. Warum? Ein Gerichtsurteil zeigt es anschaulich.

Bernau/Berlin.

Lässt sich ein Versicherter dazu bewegen, in einem Chatraum seine IBAN und Kreditkartendaten preiszugeben, muss die Hausratversicherung den Schaden nicht ersetzen. Denn so eine Eingabe ist nicht als versicherte Phishing-Attacke im Sinne üblicher Cyberklauseln in einer solchen Police zu bewerten. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Bernau hervor (Az.: 10 C 212/25), auf das das Rechtsportal "Anwaltauskunft.de" des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.

In dem Fall wollte eine Frau über die Plattform Vinted eine Babytrage verkaufen. Ein angeblicher Käufer kontaktierte sie und erklärte, der Kaufpreis sei bereits bezahlt worden. Die Verkäuferin werde hierzu noch von der Plattform informiert. Kurz darauf erhielt sie eine E-Mail mit einem Link zu einem Chatraum. Dort gab sich eine Person als Mitarbeiter der Plattform aus und forderte die Frau auf, ihre IBAN sowie ihre Kreditkartendaten einzugeben.

Frau bestätigte Abbuchung in ihrer Banking-App ...

Anschließend erhielt die Verkäuferin über die App ihrer Bank eine Freigabeanfrage, die sie bestätigte. Kurz danach wurden fast 2.000 Euro von ihrem Konto abgebucht. Die Frau verlangte daraufhin von ihrer Hausratversicherung, den Schaden zu ersetzen, weil die Police auch einen Zusatzbaustein zum Schutz gegen Cyberrisiken und Phishing-Angriffe enthielt.

Das Amtsgericht Bernau wies die Klage aber ab. Nach Auffassung des Gerichts handelte es sich nicht um einen versicherten Phishing-Fall im Sinne der vereinbarten Bedingungen. Die Richter führten aus, dass IBAN und Kreditkartendaten keine "vertraulichen Zugangsdaten" seien. Solche Daten würden im Zahlungsverkehr regelmäßig weitergegeben und seien deshalb nicht mit Passwörtern, PINs oder TAN-Nummern vergleichbar.

... und hätte wissen müssen, dass so eine Zahlung ausgelöst wird

Außerdem sei der Schaden nicht durch einen Missbrauch von Onlinebanking-Zugangsdaten entstanden, so das Gericht weiter. Entscheidend sei vielmehr gewesen, dass die Klägerin die Zahlungsfreigabe selbst in ihrer Banking-App bestätigt habe. Nach Ansicht des Gerichts sei dabei erkennbar gewesen, dass eine Zahlung an einen Dritten ausgelöst wird.

Offen ließ das Gericht die Frage, ob ein Betrug über einen Chatraum überhaupt unter die konkrete Versicherungsregelung fallen könnte, da diese Klausel ausdrücklich auf gefälschte E-Mails abstellt.

Der Fall zeige, dass Phishing-Klauseln in Hausratversicherungen oft relativ eng formuliert sind, erklärt der DAV. Oft seien nur Fälle erfasst, in denen Täter über gefälschte E-Mails an Zugangsdaten wie PINs, TANs oder Onlinebanking-Passwörter gelangen und sich so bei Konten einloggen. (dpa)

© Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
Das könnte Sie auch interessieren
21:00 Uhr
2 min.
Amtsgericht Zwickau: Per Notruf Falschaussage korrigiert und gewaltsame Beweissicherung
Amtsgericht Zwickau: Per Notruf Falschaussage korrigiert und gewaltsame Beweissicherung - In der nächsten Woche finden 65 Prozesse zu Straf- und Bußgeldsachen statt.
Die „Freie Presse“ informiert über Gerichtsverhandlungen, die in der 25. Kalenderwoche stattfinden. Die Verhandlungen sind öffentlich und finden am Amtsgericht, Humboldtstraße 1 in Zwickau, statt.
Frank Dörfelt
11.06.2026
2 min.
DVB-I: Neuer TV-Standard führt Empfangswege zusammen
DVB-I: Neuer TV-Standard führt Empfangswege zusammen - DVB-I soll auch mehr Komfort bringen - etwa eine Senderliste für alle linearen Fernsehprogramme, ganz gleich über welchen Empfangsweg.
Für lineares Fernsehen über das Internet steht ein neuer Standard in den Startlöchern. Was DVB-I ist, was es kann - und was Sie als Zuschauer davon haben.
21:13 Uhr
2 min.
Deutsches Darts-Duo steht im Viertelfinale der Team-WM
Deutsches Darts-Duo steht im Viertelfinale der Team-WM - Darts-Profi Ricardo Pietreczko (hier im Bild) steht mit Martin Schindler im Viertelfinale der Team-WM.
Mit "Major Tom" im Ohr ziehen die deutschen Darts-Profis Martin Schindler und Ricardo Pietreczko ins Viertelfinale der Team-WM ein. Dort könnte das Duo auf einen Turnier-Mitfavoriten treffen.
06:23 Uhr
3 min.
IT-Unternehmer eröffnen ihren eigenen Eisgarten in Chemnitz
IT-Unternehmer eröffnen ihren eigenen Eisgarten in Chemnitz - Susan Müller und ihr Ehemann eröffnen in der Schulstraße in Altchemnitz ihren Eisgarten.
Am Stadtpark, direkt an der Chemnitz eröffnet Susis Eis – ein Herzensprojekt des Ehepaars Müller. Zwischen Obstbäumen kann hier nun handgemachtes Eis geschleckt werden.
Nele Kheim
07:00 Uhr
3 min.
Hier gibt es bald Kofola, Rohliky und Süßmilch: Tschechischer Lebensmittelladen öffnet auf Sonnenberg
Hier gibt es bald Kofola, Rohliky und Süßmilch: Tschechischer Lebensmittelladen öffnet auf Sonnenberg - Andre Fercak und seine Familie öffnen am 26. Juni ein Geschäft mit tschechischen Produkten an der Hainstraße.
Mehr als 2000 Tschechen und Slowaken wohnen in Chemnitz, viele auf dem Sonnenberg. Dort will Andre Fercak einen tschechischen Lebensmittelladen öffnen. Aber das ist nur der erste Schritt.
Christian Mathea
11.06.2026
3 min.
Fußball-WM ist Cybercrime-Time: 7 Tipps zu Ihrem Schutz
Fußball-WM ist Cybercrime-Time: 7 Tipps zu Ihrem Schutz - Vorfreude auf die WM, aber bitte ohne Klick-Falle: Wer die Betrugsmaschen kennt, schützt sich vor typischer WM-Abzocke.
Spam, Phishing, Fakeshops, faule Gewinnspiele oder Malware: Um an Ihr Geld, Ihre Daten oder auf Ihren Rechner zu kommen, ziehen Kriminelle zum Großereignis WM alle Register. Selbstschutz ist gefragt.
Mehr Artikel