Auerbach
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Der Prozess um Kindesmissbrauch endet für den Angeklagten mit einer Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung. Nicht alle zur Last gelegten Vorwürfe konnten bewiesen werden.
Verurteilt wurde der Rentner vor dem Amtsgericht Auerbach wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit Schutzbefohlenen. Das Gericht setzte die Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf drei Jahre zur Bewährung aus. Nachgewiesen werden konnten mehrere sexuelle Berührungen und Annäherungen an damals etwa zehnjährigen...
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