Schwarzenberg
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Für die vier Spielhallen im Komplex an der B 101 erteilte die Stadt erneut eine Ausnahmegenehmigung
Die Bezeichnung hat das Zeug zum Unwort des Jahres: Glücksspieländerungsstaatsvertrag. Seit 1. Juli 2012 in Deutschland in Kraft, regelt jener Vertrag auch die Sperrzeit für Spielhallen neu: Sie darf drei Stunden nicht unterschreiten. Diese Mindestzeit findet sich in der Ausnahmegenehmigung wieder, die der Spielhallenkomplex "Casino" im...
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