Sachsen
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Einige Stadtwerke produzieren mit Gas Fernwärme. Konstruktionsfehler bei der Gasumlage bringen Versorger in Existenznöte.
Bisher sind Mieter und Wohnungseigentümer, die mit Fernwärme heizen, von der Gasumlage ausgenommen. Doch das erweist sich offenbar als Konstruktionsfehler der Verordnung. Die Folge: Auch ein Teil der Fernwärmekunden muss demnächst wohl mit merklich höheren Kosten rechnen.
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