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Nach Bedrohung von Ex-Freundin: Haftstrafe für Sportschützen

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22 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 8
    3
    Hankman
    24.05.2019

    Ach, Herr @Hinterfragt, ich fürchte, Sie vergleichen da Äpfel und Birnen. Im Fall Köthen ging es um eine Körperverletzung, die auf tragische Weise tödlich endete. Das Opfer war gesundheitlich so vorgeschädigt, dass es jederzeit hätte an Herzversagen sterben können. Der Angriff der beiden Täter hat nur den letztendlichen Ausschlag gegeben. Das ist sehr traurig. Es ist richtig, dass die Täter bestraft und die Strafen auch nicht zur Bewährung ausgesetzt werden (wären die Täter Deutsche gewesen, hätte man möglicherweise eher zur Bewährung geneigt, aber das ist spekulativ). Es handelte sich um einen Prozess nach Jugendstrafrecht. Das heißt, dort gibt es per se schon mildere Strafen. Schauen wir mal, ob es eine Revision gibt; ich habe dazu noch nichts gefunden.

    In dem Fall, der in Zwickau verhandelt wurde, ging es um einen ganzen Komplex von Straftaten, die sich über einen längeren Zeitraum hinzogen. Geurteilt wurde nach ganz normalem Strafrecht. Das Gericht ist nach Würdigung der Fakten überzeugt, dass es der Mann ernst meinte, die Bedrohung real war und dass er auch die Waffe tatsächlich hätte einsetzen können. Ich muss das mal so hinnehmen. Ich war bei der Beweisaufnahme nicht anwesend und gehe davon aus, dass das Gericht seinen Job ordentlich macht. Auch hier gibt es die Möglichkeit der Revision. Ich halte sie für sehr wahrscheinlich. Reimen Sie, wenn Sie möchten. Fakt ist: Urteile, die jeder als gerecht empfindet, sind die absolute Ausnahme.

  • 3
    9
    Hinterfragt
    24.05.2019

    Der geneigte Leser kann nun dieses Urteil, bei dem es keine Verletzten oder Toten gab (die vermutete angebliche Waffe konnte bisher auch nicht nachgewiesen werden) mit dem Urteil in Köthen vergleichen und sich seinen Reim 'drauf machen ...
    https://www.freiepresse.de/nachrichten/deutschland/urteil-im-koethen-prozess-loest-tumulte-im-gerichtssaal-aus-artikel10518803