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Revolution oder Diskriminierung? Sachsen gewährt Jugendlichen nur teilweises Wahlrecht

In genau einem Jahr gibt‘s etwas, was es in Sachsen noch nie gab: 16- und 17-Jährige dürfen mitwählen. Allerdings nur halb. Ihnen wird am 9. Juni 2024 zwar die Teilnahme an der Wahl des Europaparlaments gestattet sein, aber nicht die an der Wahl des eigenen Gemeinde-, Stadt- und/oder Kreistages. Warum das so ist, besprechen die "Freie Presse"-Korrespondenten Tino Moritz und Tobias Wolf bei ihrem Wochenabwasch. Sie reden dabei auch noch über einen neuen Vorstoß für fünf Tage Bildungsurlaub - und über Probleme mit Zwei-Drittel-Mehrheiten im Landtag.

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