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Bowl, Salat und Co.: In To-Go-Essen steckt oft viel Zucker

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Veggie-Burger, Bowl oder Salat: Verbraucherschützer haben gesund klingende Gerichte zum Mitnehmen untersucht – und eine Überraschung erlebt.

München.

Ob Veggie-Burger, Bowl oder Salat: Viele Beschäftigte holen sich in der Mittagspause ein vermeintlich leichtes Gericht zum Mitnehmen. Dabei kriegen sie manchmal mehr als erwartet – und zwar mehr Zucker. Die Verbraucherzentrale Bayern hat in einem Marktcheck 16 To-Go-Gerichte von 16 Anbietern der Systemgastronomie untersucht. Im Fokus standen dabei die Nährwerte, insbesondere der Zuckergehalt. Die Informationen stammten von den Anbietern.

Die Stichprobe reichte von Bowls und Salaten bis hin zu Sandwiches und vegetarischen Burgern. „Viele Verbraucher kaufen diese Produkte mit dem guten Gefühl, sich eine gesunde und vollwertige Mahlzeit zu gönnen“, heißt es von den Verbraucherschützern. Doch in den Mahlzeiten steckt oft überraschend viel Zucker, wie der Marktcheck zeigt. Spitzenreiter: Ein Salat in der Stichprobe kam auf 34 Gramm Zucker. Das entspricht elf Zuckerwürfeln.

Ein durchschnittlicher Erwachsener mit einem Energiebedarf von 2.000 Kilokalorien (kcal) am Tag sollte höchstens 50 Gramm Zucker zu sich nehmen. So lautet die Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Der vermeintlich gesunde Salat liefert somit etwa zwei Drittel der täglich empfohlenen Höchstzuckermenge.

Auch die Mitnehm-Bowl kann kräftig auf die Zuckerbilanz einzahlen. Zwei asiatische Bowls in der Stichprobe kamen auf 27,1 beziehungsweise 26 Gramm Zucker, was rund neun Zuckerwürfeln entspricht. Bei den Burgern und Sandwiches lag die Zuckermenge zwischen 8,2 und 13,3 Gramm pro Portion, umgerechnet rund drei bis vier Zuckerwürfel.

Wer keine Zeit hat, sich ein Mittagessen zu kochen oder vorzubereiten, sollte sich vorab über die Nährwerte der Fertigmahlzeiten informieren. Nahezu alle Anbieter in der Stichprobe stellen Kunden online Nährwertangaben zur Verfügung. Was die Verbraucherschützer allerdings kritisieren: Oft sind die Angaben erst nach mehreren Klicks zu finden. Und: Kunden können nur einzelne Gerichte aufrufen, was den Vergleich verschiedener Mahlzeiten eines Anbieters erschwert. In der Gastronomie gibt es bislang keine Pflicht, dass Nährwerte gekennzeichnet werden müssen. (dpa)

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