Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Halter eines Autos nicht automatisch der Täter ist, wenn mit dem Wagen Parkverstöße begangen werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Halter eines Autos nicht automatisch der Täter ist, wenn mit dem Wagen Parkverstöße begangen werden. Bild: Bernd Wüstneck/dpa
Mobilität
Kommen Falschparker jetzt ungeschoren davon? Das bedeutet das neue höchstrichterliche Urteil

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Falschparker müssen nur noch ein Bußgeld zahlen, wenn sie auf frischer Tat ertappt werden. Das legt ein neues Urteil des Bundesverfassungsgerichts nahe. Doch muss ich jetzt als Verkehrssünder tatsächlich nichts mehr befürchten?

Das Bundesverfassungsgericht hat diese Woche entschieden: Der Halter eines Autos ist nicht automatisch der Täter, wenn mit dem Wagen Parkverstöße begangen werden. Das bedeutet: Wenn unklar ist, wer das Fahrzeug falsch abgestellt hat, darf anschließend nicht zwingend der Halter mit einem Bußgeld belangt werden.
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