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Das Gegenteil von "Sammelwut"

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Nachdem mich heute ein dritter Leser angerufen hat, weil er mit mir über den Artikel "Neuer Fall von Datensammelwut bei sächsischen Ermittlern", der am Samstag auf der Titelseite der "Freien Presse" zu lesen war, reden wollte, habe ich mich entschieden, hier davon zu berichten. Denn in dieser Deutlichkeit habe ich es bislang selten erlebt, dass ich mich bei den nach einem Bericht zu erwartenden Reaktionen so sehr getäuscht habe wie in diesem Fall. Denn als ich erstmals davon gelesen habe, dass es eine weitere vom sächsischen Innenministerium in Auftrag gegeben Datensammlung mit personenbezogenen Hinweisen gibt und dass darin bereits fast 400.000 Sachsen erfasst worden sind, war ich mir sicher, dass dies vor allem diejenigen auf den Plan rufen und zum Schreiben von Leserbriefen animieren wird, die ohnehin den staatlichen Institutionen nicht über den Weg trauen und ihnen unterstellen, weit in die Privatsphäre der Menschen hinein sich mit Informationen zu versorgen, um auf diese Weise eine bessere Kontrolle ausüben zu können. Was soll ich sagen: Das Gegenteil war der Fall.

Die drei Leser haben sich bei mir darüber beschwert, dass meine Kollegen in der Überschrift das Wort "Datensammelwut" verwendet und damit zum Ausdruck gebracht haben, dass sie es für ein zu verurteilendes Unterfangen halten, wenn der Staat von seinen Bürgern ohne deren Einverständnis die unterschiedlichsten Angaben sammelt. Die Anrufer waren sich nämlich einig darin, dass es eine gute und in diesem Sinne zu begrüßende Sache sei, wenn mithilfe dieses polizeilichen Auskunftssystem, zu dem die in die Kritik geratene Datensammlung gehört, mehr Delikte aufgeklärt und vielleicht sogar weitere Straftaten verhindert werden können. Ein Leser meinte sogar, dass nur auf diesem Wege unserer Gesellschaft tatsächlich geholfen werden könne, eines der gravierendsten Probleme in den Griff zu bekommen, damit die Menschen in unserem Land sich wieder sicherer fühlen können. Dies sei eine gute Sache, von einer Datensammelwut könne deshalb nicht die Rede sein. Dass die betroffenen Personen nichts davon erfahren würden, was über sie an Angaben gespeichert ist, sei deshalb zu akzeptieren. "Unbescholtene Bürger wird es ja nicht treffen", wagte sich ein Anrufer noch weiter hinaus bei der positiven Bewertung der Erfassung von polizeilich relevanten Daten. Ob er da sicher sein könne, was die zu ziehende Grenze betreffe, ab wann etwas "polizeilich relevant" sei, wollte ich von dem Mann wissen, und fügte noch hinzu, dass man ziemlich schnell zu einem Verdächtigen werden kann, wenn man erst einmal "erfasst" ist, und dass man es dann schwer haben könnte, sich zu verteidigen und sein Unschuld zu beweisen. "Ich denke, dass wir uns da auf unsere Gesetze und das Strafgesetzbuch verlassen können", bekam ich zur Antwort.

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