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Licht nur, wenn es dunkel ist
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Nachdem ich gestern den Artikel "Ernüchternde Bilanz: Kaum ein Fahrrad ist verkehrstauglich" auf der Seite Sachsen gelesen hatte, habe ich - wie wohl noch nie zuvor - den Drang verspürt, einen Leserbrief zu schreiben und darin mit deutlichen Worten meine Meinung zum Ausdruck zu bringen. Anders formuliert: Ich war stocksauer. Weil ich aber - aus sicherlich nachvollziehbaren Gründen - keine Leserbriefe schreiben kann, wusste ich zunächst nicht, wohin mit meinem Unmut. Mit drei Kollegen, von denen ich wusste, dass sie auch regelmäßig mit dem Rad unterwegs sind, habe ich gesprochen und bin bei ihnen mit meiner Einschätzung dieses Problems nur auf Zustimmung gestoßen. Außerdem habe ich nicht eine Sekunde lang wirklich darüber nachgedacht, ob ich mich schlecht fühlen soll, weil keins meiner vier Fahrräder (Rennrad, Cross, Cyclocross und Singlespeed) den Hauch einer Chance hätte, bei einer Kontrolle hinsichtlich der Verkehrstauglichkeit zu bestehen. Dann waren die für Leserobmänner zuständigen Himmelsbewohner doch noch gnädig mit mir, weil sie einen Leser dazu veranlasst haben, wegen dieses Themas mit mir in Kontakt zu treten. Ich fasse zusammen, was er zu sagen hatte:
Die derzeit gültigen Vorschriften sind auf dem technischen Stand der 1970er Jahre stehen geblieben. Beispielsweise genügt ein nur schwaches Dynamolicht den Anforderungen, während ein helles LED-Licht nicht gesetzeskonform ist, sofern es abnehmbar an einem Rad befestigt ist. Es ist schlichtweg unmöglich, sportlich ausgelegte Fahrräder bis zur Verkehrstauglichkeit aufzurüsten, weil beispielsweise Reflektoren an den Pedalen nur bei Plattformpedalen erhältlich sind, während Klickpedalen mit entsprechenden Reflektoren im Handel so gut wie gar nicht erhältlich sind und viele Pedalsysteme sich einfach gar nicht nachrüsten lassen.
Ich stimme mit dem Leser überein: Wer in der Dämmerung oder in der Dunkelheit unterwegs ist, muss auf einem in jeder Beziehung verkehrstauglichen Fahrrad sitzen. Das darf oder soll die Polizei auch kontrollieren. Wer aber bei strahlendem Sonnenschein durch die Landschaft düst und von den Ordnungshütern angehalten und zum Zahlen eines Bußgeldes verpflichtet wird, hat das gute Recht, deswegen sauer zu sein und der Polizei in dieser Hinsicht einen nicht mehr nachvollziehbaren Aktionismus vorzuwerfen. Dass solche Kontrollen einen pädagogischen Wert haben und die Radfahrer zum Nachdenken über die Verkehrstauglichkeit ihrer Räder bewegt, halte ich für ausgeschlossen. Soweit, dass ich behaupten würde, es handelt sich hier um eine Form von Abzocke, würde ich aber nicht gehen. Einen Ausweg aus diesem Dilemma kenne ich nicht.
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