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Der Fall soll weiterhin regelmäßig geprüft werden. (Symbolbild)
Der Fall soll weiterhin regelmäßig geprüft werden. (Symbolbild) Bild: Robert Michael/dpa
Sachsen
Mord in Leipzig - Ermittlungen nach acht Jahren eingestellt

Ein 34-Jähriger wird auf dem Heimweg erstochen. DNA-Spuren führen die Ermittler zu zwei Verdächtigen, trotzdem ist das Verfahren vorerst beendet.

Leipzig.

Fast acht Jahre nach dem Mord an einem 34-Jährigen in Leipzig stellt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein. Zwar machten die Ermittler zwei Verdächtige aus, in beiden Fällen konnten sie jedoch die Begehung der Tat nicht nachweisen, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. 

Der 34-Jährige war am Abend des 1. Oktober 2017 auf dem Heimweg vor seinem Wohnhaus im Leipziger Stadtteil Plagwitz angegriffen worden. Wenig später starb der 34-Jährige an seinen schweren Stichverletzungen am Hals. Die Ermittlungen richteten sich zunächst gegen Unbekannt, die Polizei suchte mehrfach mit öffentlichen Aufrufen nach Zeugen. Auch Bilder von Menschen, die an dem Abend mit dem späteren Opfer in der Straßenbahn gefahren waren, wurden veröffentlicht. Für Hinweise zur Ergreifung des Täters war eine Belohnung ausgesetzt worden.

DNA-Spuren führen zu zwei Verdächtigen

Bei einem 38-jährigen Verdächtigen, der zunächst in den Fokus der Ermittlungen geriet, weil seine DNA am Schuh des Opfers gesichert wurde, erhärtete sich der Tatverdacht nicht ausreichend. Gegen ihn ermittelt die Staatsanwaltschaft nicht mehr.

Der Verdacht fiel zudem auf einen 33-Jährigen - ebenfalls wegen einer DNA-Spur am Opfer. Ein forensisch-psychiatrischer Sachverständiger stellte bei dem Mann jedoch eine psychische Erkrankung fest, wegen der er schuldunfähig war. Für eine strafrechtliche Sanktionierung sei damit kein Raum gewesen, so die Staatsanwaltschaft. Auch gegen den 33-Jährigen wurden die Ermittlungen daher eingestellt. Ob ihm die Begehung der Tat mit der notwendigen Wahrscheinlichkeit nachzuweisen wäre, blieb offen.

Fall wird weiter regelmäßig geprüft

Die Staatsanwaltschaft wies darauf hin, dass das Verbrechen des Mordes nicht verjährt. Das Verfahren kann jederzeit wiederaufgenommen werden. Es wird den Angaben nach regelmäßig geprüft, ob es neue Ermittlungsansätze gibt und wie sich der gesundheitliche Zustand des 33-jährigen Beschuldigten entwickelt.

Beide Verdächtige sollen den 34-Jährigen nicht gekannt haben. Dass sie die Tat gemeinsam begingen, vermuten die Ermittler nicht. Das gesamte Tatbild spreche aus Sicht von Staatsanwaltschaft und Polizei für einen Alleintäter, der sein Opfer zufällig ausgewählt habe, heißt es in der Mitteilung. Erkenntnisse zu weiteren Personen, die mit dem Tötungsverbrechen in Zusammenhang stehen, gibt es nicht. (dpa)

© Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
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