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In Sachsen wurden vier Prozent der mutmaßlichen Corona-Impfschäden anerkannt (Symbolbild).
In Sachsen wurden vier Prozent der mutmaßlichen Corona-Impfschäden anerkannt (Symbolbild). Bild: Sebastian Kahnert/dpa
Sachsen
Vier Prozent mutmaßlicher Corona-Impfschäden anerkannt

Nur ein kleiner Bruchteil der beantragten Impfschäden wird anerkannt. Der Nachweis, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen einer Impfung und einer Beeinträchtigung besteht, ist kompliziert.

Dresden.

In Sachsen sind bislang vier Prozent mutmaßlicher Corona-Impfschäden anerkannt worden. Die AfD-Fraktion im Landtag fordert nach mehreren Kleinen Anfragen nun Aufklärung, warum die Quote nicht höher ist. Bei anderen Impfungen liege die Anerkennungsquote bei 9,72 Prozent, teilte die Fraktion mit. 

Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) hatte im April dieses Jahres nach Abfragen in den Bundesländern bei mehr als 14.000 Anträgen insgesamt eine bundesweite Quote von 6,2 Prozent ermittelt. Allerdings waren damals noch etwa 2.000 Widerspruchsverfahren anhängig.

AfD wirft Regierung mangelndes Interesse an Impfschäden vor

"Man gewinnt leider den Eindruck, dass seitens der Regierung überhaupt wenig Interesse daran besteht, Impfschäden aufzuklären und den Opfern zu helfen", erklärte der AfD-Abgeordnete André Wendt. Besonders auffällig sei, dass die Corona-Impfungen bereits zu 753 Entschädigungsverfahren führten, während alle anderen Impfstoffe zusammen in den letzten 20 Jahren nur 247 Verfahren auslösten. "Diese deutliche Disproportionalität stellt ein klares Risikosignal dar."

Wendt findet, dass Corona-Impfungen "von Anfang an mit großen Unsicherheiten behaftet" gewesen seien. "Die Impfstoffe waren weniger gut geprüft als beispielsweise die Grippe-Impfung. Vor diesem Hintergrund war die Gefahr von Impfschäden von Anfang an höher. Dass dann allerdings die Anerkennungsquote bei Impfschäden deutlich geringer ausfällt, widerspricht jeder rationalen Erklärung."

Ärzte haften nicht für Impfschäden

Im Oktober hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass für mögliche Impfschäden nach einer Schutzimpfung gegen das Coronavirus nicht die impfenden Ärztinnen und Ärzte haften. Die Verantwortung für etwaige Aufklärungs- oder Behandlungsfehler treffe grundsätzlich den Staat, urteilte der dritte Zivilsenat in Karlsruhe. Entsprechende Klagen von Geschädigten müssten sich demnach gegen Bund oder Länder richten.

Schaden muss mindestens sechs Monate bestehen

Nach der Definition des Robert Koch-Institutes ist ein Impfschaden eine "nicht vorübergehende, bereits seit mindestens 6 Monaten bestehende gesundheitliche Schädigung, die über das übliche Ausmaß einer Reaktion auf eine Schutzimpfung oder andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe hinausgeht und für die ein kausaler Zusammenhang zur Impfung oder spezifischen Prophylaxe erwiesen oder wahrscheinlich ist". In der Regel wird der Impfschaden durch ein Gutachten bestätigt.

192,2 Millionen Impfdosen verabreicht

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums erhielten zwischen Dezember 2020 und April 2023 knapp 65 Millionen Menschen in Deutschland mindestens eine Impfdosis gegen das Coronavirus. Insgesamt wurden 192,2 Millionen Impfdosen verabreicht. (dpa)

© Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
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