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Chemnitz. Die Stadtverwaltung wird das kommunale Wohnungsunternehmen GGG für entstandene Kosten bei der Planung des neuen CFC-Stadions entschädigen. Das sagte eine Rathaussprecherin auf "Freie...
Wegen des Stadion-Neubaus ist die Auflösung des Erbbaurechtsvertrages nötig - Der wäre eigentlich noch bis 2060 gültig