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44-Jähriger wegen Volksverhetzung angezeigt

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55 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 2
    2
    gelöschter Nutzer
    14.12.2013

    Volksverhetzung bedeutet, dass jemand (der Volksverhetzer)
    - entweder in aller Öffentlichkeit bestimmte Gruppierungen (z.B. die Juden oder die Behinderten) diskriminert oder zu deren Vernichtung aufruft
    - oder die Bevölkerung öffentlich zu kriminellen Handlungen anstiftet, also z.B. dazu, ein Ausländerwohnheim in Brand zu setzen.
    Wenn nun hier - wie im Beitrag zu lesen ist - ein Chemnitzer vom neu gegründeten Operativen Abwehrzentrum ins Visier genommen wird, dann hat das schon seine berechtigten Gründe und dann hat dieser Mann nicht bloß irgendwo im Netz seine Meinung hinterlassen, sondern dann hat er tatsächlich zu einem Verbrechen aufgerufen. Leider gibt es Leute (auch hier im Forum), denen die Verbreitung von Pogromstimmung sympathisch ist. Dass solches Verhalten von seinen Wurzeln her bekämpft werden muss, versteht sich von selbst.

  • 2
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    gelöschter Nutzer
    14.12.2013

    @andreasbergmueller: Volksverhetzung = Leute mit anderer Meinung? OK. Selbst diskqualifiziert mit dieser Äußerung!

  • 2
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    gelöschter Nutzer
    14.12.2013

    Ich bin ja froh darüber, dass dieser Fall zeigt, dass die seitens der Polizei und Politik herbeiphantasierte "Unterbesetzung" der Polizei ein Märchen ist. Schließlich wird man doch wohl nicht knappe Ressourcen für die Verfolgung von Leuten mit falscher Meinung vergeuden, wenn gleichzeitig die Aufklärungsquoten bei Delikten wie Wohnungseinbruchdiebstählen katastrophal sind, oder?

  • 2
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    gelöschter Nutzer
    13.12.2013

    Ja, die sozialen Netzwerke. Schon erschreckend was man z.T. bei "Schneeberg weht sich" oder ähnlichen Seiten lesen muss. Leider reagiert Facebook hier sehr lahm auf Beschwerden. Vermutlich hat auch hier die Polizei schneller reagiert als facebook, welche solche Hetz-Seiten problemlos stehen lassen.

  • 2
    3
    gelöschter Nutzer
    13.12.2013

    Vollkommen richtig, dass solchen Ganoven staatlicherseits nachgestellt wird und dass die dingfest gemacht werden!