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Freiberg: Festsaal künftigt für Extremisten gesperrt?

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11 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

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    gelöschter Nutzer
    15.04.2013

    In einer Stadt, in der Wehrmachts- und Kriegsverherrlichung beim Tag der Sachsen zelebriert wurde, wird diese Klausel wohl sehr seltsam ausgelegt werden. Will man nicht verbotene Parteien nicht im Festsaal haben, dann muss man ihn GENERELL für Parteien sperren. Eine Selektion nach einem diffusen "Extremismusbegriff" ist verfassungswidrig, da so etwas geegn den Gleichbehandlungsanspruch aus Art. 3 GG in Verbindung mit Art 21 GG verletzt. Aber in Freiberg ignoriert man offenbar das Grundgesetz.