Plauen. Weil ein Vogtländer eine Geldstrafe nicht zahlen kann, muss er für 80 Tage eine Ersatzfreiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Zwickau absitzen. Beamte von Bund- und Landespolizei kontrollierten den 45-Jährigen am Freitagmorgen unter seiner Wohnanschrift. Dabei stellten sie fest, dass gegen den Mann ein Haftbefehl vorlag. Er war im Oktober 2015 zu einer Geldstrafe von 1040 Euro wegen verbotener Stromentnahme verurteilt worden.
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