Zwickau. Einer 42-Jährigen ist in den vergangenen Tagen zweimal telefonisch der Gewinn eines hohen Geldbetrags avisiert worden. Um den Gewinn abrufen zu können, solle sie einen bestimmten Betrag in Form von Gutscheinen bereithalten. Die 42-Jährige informierte die Polizei. Die Ermittler raten: Seien Sie misstrauisch bei Gewinnversprechen, vor allem, wenn Sie zum Abrufen des Gewinns eine Gebühr oder sonstige Kosten begleichen sollen.
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