2222 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 4
    0
    mops0106
    08.10.2020

    Denjenigen, die mir für den "Spiegel"-Artikel-Link von 1979 einen Roten gegeben haben, empfehle ich, den Artikel mal zu lesen, statt nach Namen? zu bewerten oder nur die Überschrift anzuschauen.

  • 10
    1
    Maresch
    08.10.2020

    Kammern in denen Menschen im Gebiet des Deutschen Reiches vergast wurden, gab es in den Konzentrationslagern von Ravensbrück, Stutthof, Neuengamme und Natzweiler-Struthof.
    Was häufig vergessen wird, ist der ebenfalls beispiellose Massenmord an kranken und behinderten Menschen mit Gas. Hier reicht es Wikipedia zu zitieren. Quellennachweise gibt es dort.

    Im Gebiet des Deutschen Reiches wurden zwischen 1939 und 1941 sechs Tötungsanstalten errichtet [Gomadingen, Brandenburg an der Havel, Alkoven bei Linz, Pirna, Bernburg (Saale), Hadamar bei Limburg]. Das Gas wurde von den IG Farben Ludwigshafen geliefert. Das Zahngold der Ermordeten wurde von der Degussa verarbeitet. Zu den Ermordeten gehörten auch zahlreiche ehemalige Heeressoldaten, die aufgrund der im Ersten Weltkrieg erlittenen schweren psychosozialen Störungen in Heilanstalten lebten.

    Zwischen 1940 und 1. September 1941 wurden allein in den sechs Anstalten mind. 70.273 Menschen durch Gas ermordet.

  • 7
    1
    Haju
    08.10.2020

    @neuhier
    Eben. Und vor über 4 Jahrzehnten war es lediglich "mehr als pietätlos" (der Spiegel berichtete) und jetzt endlich auch strafbar.

  • 3
    7
    gelöschter Nutzer
    08.10.2020

    Bis jetzt 34 rote Daumen für einen objektiven Fakt, der in jedem historischen Atlas und sogar bei Wikipedia nachlesbar ist. Bemerkenswert...

  • 13
    2
    neuhier
    08.10.2020

    @franzudo2013: "Warum das 4 Tage vor der Stichwahl passiert, wundert mich (nicht)."

    Warum bitte sollte das Landgericht Verden (Niedersachsen) eine Stichwahl in Chemnitz interessieren, an der der Verurteilte gar nicht teilnimmt? Was ist das bitte für ein nicht vorhandener Zusammenhang, den Sie hier konstruieren?

    Ansonsten: Jegliche Zahlen- und Geographie-Glauberei zu diesem Thema verbietet sich und ist mehr als pietätlos.

  • 2
    5
    Haju
    07.10.2020

    @Fresto
    Ich glaube Sie sind jetzt ganz woanders: der Spiegel hat die Situation von 1979 völlig richtig beschrieben.

  • 24
    5
    gelöschter Nutzer
    07.10.2020

    @Haju, selbst Spiegelredakteure sind offenbar nicht davor gefeit, auf "wissenschaftliche" Propaganda-Fakes hereinzufallen. Letztlich ist es egal ob in einer gaskammer 10, 50 oder 500 Menschen gleichzeitig umkamen, und es ist egal, ob dies nur außerhalb der Reichsgrenze geschah. Der Massenmord kann nicht wegdiskutiert werden. Und für Kohlmann und seine Anhänger gibt es keine Entschuldigung, auch nicht dass man da ja nicht dabei war.

  • 26
    3
    nevidimka
    07.10.2020

    @neuhier
    Da Pro Chemnitz leider im Stadtrat vertreten ist, kann Pro Chemnitz einfach einen OB-Kandidaten aufstellen. Bis dahin ist das Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und zu respektieren. Schlimm und unfassbar wäre es, wenn Personen, die die Verbrechen des Nationalsozialismus verharmlosen, mehr als chancenlos bei einer OB-Wahl wären.

  • 23
    4
    Haju
    07.10.2020

    @mathausmike
    "mit Verdummung einen anderen Rechten verteidigt!"//
    Falsch: mit Volksverhetzung!

    Eigentlich ist der Fall völlig klar:
    §130 Strafgesetzbuch: Volksverhetzung (Ergänzungen 1994, 2005 und 2015):
    (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.“ (wiki)
    Damit dürften endlich auch Versuche bestraft werden, „den Eindruck zu erwecken, "als stehe die ganze Kenntnis der Massenvernichtung der Juden quellenmäßig auf völlig unsicherem Boden".“ (Zitat: der von mops0106 genannte Spiegelartikel von 1979)

  • 11
    44
    gelöschter Nutzer
    07.10.2020

    Es ist wichtig, darüber zu reden und auch die Vergangenheit zu beleuchten. Warum das 4 Tage vor der Stichwahl passiert, wundert mich (nicht).
    Zumindest veröffentlicht das Zentralorgan noch Leserbriefe.
    Uebrigens habe ich heute zum ersten Mal in der Presse gelesen, dass die mdr- Intendantin Karola Wille, geborene Lorenz, die Tochter von Siegfried Lorenz, ergo ein SED-Nomenklatura- Kind ist. Stand in der freien Presse.

  • 40
    7
    cn3boj00
    07.10.2020

    Rechtsnationale Kreise, zu denen leider auch Teile der AfD gehören, nutzen hier eine "wissenschaftliche" Wortklauberei aus, wobei man in "Gaskammern zum Massenmord", "Gaskammern zum Vollzug der Todesstrafe" oder "Gaskammer zu Erprobungszwecken" unterscheidet. So gibt man der Diskussion einen wissenschaftlichen Anstrich und generiert daraus "Informationen", die seriös wirken sollen. Ein weit verbreitetes Propagandainstrument der rechten Szene, auf das eben leider auch allzuviele hereinfallen.

  • 6
    18
    mops0106
    07.10.2020

    https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-40351798.html

    Im Spiegel ist am 05.02.1979 ein interessanter Artikel zum Thema erschienen, nachdem "Holocaust – Die Geschichte der Familie Weiss" gesendet worden war.

  • 11
    37
    gelöschter Nutzer
    07.10.2020

    @Hankman:
    Ganz nüchterner Fakt - ohne jegliche Wertung der Äußerung dieses Herrn Kohlmann:
    Das Generalgouvernement Krakau (und damit auch Auschwitz) war politisch nicht Teil des Großdeutschen Reiches. Der offizielle Status lautete damals "Nebenland des Deutschen Reiches".

  • 58
    13
    mathausmike
    07.10.2020

    @Lesemuffel:
    Geographie 6!
    Setzen und Mund zu!
    Kohlmann verleugnet klar den Holocaust.
    Hier geht es nicht um Lan- desgrenzen(was ist mit Buchenwald und anderen ehemaligen Gaskammern im 3.Reich?),sondern dass solch ein Rechter als Rechts-
    anwalt(Anwalt für Rechte?),
    mit Verdummung einen anderen Rechten verteidigt!

  • 39
    4
    Haju
    07.10.2020

    @Hankman
    Eben. Es ging weder Kohlmann noch (Gott bewahre!) dem Gericht bei der Verurteilung Kohlmanns um geographische Fragen.

  • 46
    7
    Ramomba
    07.10.2020

    @Lexisdark Danke, Sie bringen es auf den Punkt! Es ist wirklich immer wieder kaum zu glauben: Genau die Leute, die die Demokratie und die Rechte, die jedem Menschen daraus entstehen, immer wieder in Zweifel ziehen und sie sogar angreifen, werden durch diese Art der Gesetzgebung und daraus entstehenden Regeln geschützt.

  • 72
    6
    Hankman
    07.10.2020

    @Lesemuffel: Auch mit Blick auf die geografische Lage lügt Herr Kohlmann. Man kann sich ja streiten, ob Auschwitz damals zum Großdeutschen Reich gehörte - meiner Kenntnis nach schon. Stutthof gehörte nach der Annexion der Freien Stadt Danzig ganz sicher dazu - und im dortigen KZ gab es Gaskammern. Ich hatte vor vielen Jahren mal das beklemmende Erlebnis, die Gedenkstätte zu besuchen. Gaskammern fanden sich auch in Mauthausen, Sachsenhausen, Ravensbrück und Neuengamme - auch wenn das Morden dort nicht so "industriell" erfolgte wie im Vernichtungslager Auschwitz. Ich glaube, Kohlmann ging es nicht um irgendeine geografische Abgrenzung. Er wollte den Holocaust leugnen, offenbar um seinen Mandaten rauszuhauen, und bediente sich dabei einer Formulierung, die er für trickreich und für gerade noch legal hielt. Das ist eine beliebte Methode von Rechtsextremisten: Grenzen ausloten, Grenzen des Sagbaren möglichst verschieben. Mit dem Strafmaß ist er noch gut bedient.

  • 61
    8
    Kastenfrosch
    07.10.2020

    ...oder erläutern, was Kohlmann mit seinem Geschwurbel bezweckt, wenn nicht das, als was es das Gericht einordnet: Volksverhetzung.

  • 64
    14
    Maresch
    07.10.2020

    @Lesemuffel. Vielleicht sollte Sie sich erstmal mit der geografischen Lage sämtlicher Gaskammern beschäftigen!

  • 20
    79
    Progress
    07.10.2020

    Es ging um die geografische Lage, nicht um Leugnung oder verurteilt man schon eventuelle Gedanken, die noch nicht geäußert wurden? Mir geht's nicht um Verteidigung des Kohlmann, das muss er selbst tun, sondern um eine seltsame Rechtssprechung in eine bestimmte Richtung.

  • 90
    18
    Lexisdark
    07.10.2020

    Dass solche Leute überhaupt juristisch tätig sein dürfen, in der Politik ebenfalls, zeigt Schwäche des Systems, aber auch Stärke der Freiheit in Deutschland. Auch wenn Personen wie Herr Kohlmann das anders sehen, sie dürfen ihre Meinung äußern, manchmal hart an der Grenze zu Gesetzen, aber werden sie eingesperrt, verprügelt oder ähnliches? Da sind die paar Euro für das Leugnen des Holocaust geschenkt. Ist noch viel zu wenig.

  • 90
    18
    neuhier
    07.10.2020

    Was sich hier so alles als OB beworben hat? Unfassbar.