Chemnitz
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Knapp 70 Prozent der Beschäftigten in den Pflegeheimen sind geimpft oder genesen. Doch das reicht bei weitem nicht aus.
Es ist eine der ersten Entscheidungen des neu gewählten Bundestages gewesen - und die hatte es in sich. Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens müssen bis Mitte März nachweisen, dass sie doppelt geimpft sind. Alternativ können sie einen Genesenen-Nachweis oder ein ärztliches Attest vorlegen, aus dem hervorgeht, dass sie nicht...
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