Chemnitz
Die Anzahl der ermittelten Fälle von Kinderpornografie steigt Jahr für Jahr. Im vergangenen Jahr waren es im Raum Chemnitz fast 500. Am Donnerstag landeten mehrere vor dem Amtsgericht.
Wenn auch zur Bewährung, sind alle drei Männer nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe davongekommen. Seit 1. Juli 2021 schreibt der Gesetzgeber beim Besitz von Kinderpornografie ein Mindeststrafmaß von einem Jahr Freiheitsstrafe vor. Das maximale Strafmaß lautet zehn Jahre für schwerwiegende Fälle wie der Erstellung entsprechenden Materials.
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