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Corona-Regeln: Erzgebirgskreis verhängt bisher 188.000 Euro an Bußgeldern
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Das Landratsamt hat seit Beginn der Pandemie fast 2500 Ordnungswidrigkeiten festgestellt. Die höchste Geldstrafe musste eine Person zahlen, die sich nicht an die aktuellen Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen hielt.
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Die Diskussion wurde geschlossen.
@Hinterfragt
"KÄSE! Ich muss gar nichts nachweisen!"
Da haben Sie vollkommen recht. Das Dumme ist nur, dass die Ordnungshüter in diesem Fall auch nicht erkennen können, ob denn genau der triftige Grund auch vorliegt. Wenn Sie nicht mithelfen, diesen Grund zu ermitteln, ist davon auszugehen, dass es ihn auch nicht gibt und es kommt der Bußgeldbescheid. Die Angaben zu Ihrer Person (für die Zustellung des Bußgeldbescheids) müssen Sie in jedem Fall machen. Das kann sogar mit Haft erzwungen werden.
Die verlinkte Darstellung des Anwaltes ist insofern sehr einseitig und auch nicht sachgerecht. Bei der Ausgangssperre lautet nämlich die Regel "Alle bleiben drin, und wer raus will, muss seine Berechtigung dafür (triftigen Grund) nachweisen." Das ist genau der Unterschied zwischen den Corona-Regeln und dem Strafrecht (siehe: Pixelghost).
Aber es obliegt Ihnen ja selbst. Gehen Sie ruhig nachts gegen 3 spazieren und berufen Sie sich bei der Kontrolle auf das Aussageverweigerungsrecht...
@Hintern...
"Also:
Stay at home – oder nur rausgehen, wenn es triftige Gründe gibt.
Für den Fall der Fälle: schweigen.
Umgehend einen Strafverteidiger kontaktieren!"
Steht zum Schluß. Und wenn man sich nachträglich Ärger, Kosten und am Ende noch Einträge in der Akte sparen will, sollte man einfach den Ball flach halten. Ordnungskräfte und Justiz haben besseres zu tun als sich wegen Masken, falschen Bescheinigungen und Besserwissern herum zu schlagen.
Dann fehlen ja nur noch rund 4,8 Millionen bis der Landrat seine verlorenen 5 Millionen von der Greensill Bank wieder reingeholt hat.
@Pixelghost; "...SIE müssen nachweisen, dass SIE einen triftigen Grund haben..."
KÄSE!
Ich muss gar nichts nachweisen!
https://www.anwalt.de/rechtstipps/corona-ausgangssperre-strafbarkeit-und-aussageverweigerungsrecht_164839.html
@fpleser, leider haben Sie einen kleinen Denkfehler in Ihrer Argumentation.
SIE müssen nachweisen, dass SIE einen triftigen Grund haben - z.Bsp. zur Arbeit fahren zu müssen. Nicht die Ordnungsbehörde muss z.Bsp. Ihren Arbeitgeber fragen, ob Sie systemrelevant sind, sondern SIE müssen diesen Zettel dabei haben.
Und SIE müssen per Impfnachweis - oder per tagesaktuellem Test beweisen, dass SIE geimpft - bzw zum Testzeitpunkt mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit coronafrei - sind, nicht die Ordnungsbehörde.
Sie verwechseln das mit dem Strafrecht, wo die Strafverfolgung den Beweis zu führen hat.
wer den Bußgeldbescheid akzeptiert hat, kann nicht mehr dagegen vorgehen, wer Wiederspruch eingelegt hat kann dagegen Erfolg haben, wenn ein Gericht einzelne Verordnungen für unwirksam erklärt.
Und wenn ich gegen einen Bescheid Wiederspruch einlege muß ich das erstmal nicht Begründen, im Gegenteil, mir muß man nachweisen, daß ich z.Bsp. keinen driftigen Grund hatte, gegen Auflagen verstoßen habe.