80 Prozent der Lehrkräfte der Kreismusikschule im Erzgebirgskreis – hier ein Bild des Gebäudes in Annaberg-Buchholz – sind frei- oder nebenberuflich als Honorarkräfte tätig.
80 Prozent der Lehrkräfte der Kreismusikschule im Erzgebirgskreis – hier ein Bild des Gebäudes in Annaberg-Buchholz – sind frei- oder nebenberuflich als Honorarkräfte tätig. Bild: Ronny Küttner
Annaberg
Nach Gerichtsurteil zur Scheinselbstständigkeit: Erzgebirgskreis wartet bei Musikschule ab

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Ein Urteil des Bundessozialgerichts sorgt für eine Debatte um Honorarkräfte an Musikschulen. Mancherorts wurden sie schon fest angestellt. Wie der Erzgebirgskreis bislang reagiert.

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts zur Scheinselbstständigkeit ist eine Debatte um die Struktur von Musikschulen im Gang. Während mancherorts mit einer Festanstellung von Honorarkräften reagiert wird, will der Erzgebirgskreis als Träger der Kreismusikschule noch abwarten.
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