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Polizei kontrolliert Einhaltung der Corona-Regeln in Oberwiesenthal

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In Oberwiesenthal hat die Polizei am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag viele Personen ertappt. Sie waren ohne triftige Gründe draußen unterwegs gewesen.


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1313 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 16
    19
    ThC
    28.12.2020

    @DeLuxe wer Regeln bewusst bricht ?(mittlerweile hat sich das auch für Nichtlesende doch rumgesprochen was gilt) und sich dann auf Unwissenheit beruft, soll gern was fürs Staatssäckel löhnen.... wer also von weither am 27.12. zum Spaß haben und Egoismus pflegen nach Oberwiesenthal kutscht, darf sich "gern" dumm stellen....zahlen ist dennoch fällig....

  • 10
    10
    vomdorf
    28.12.2020

    @CK.... Im Prinzip haben Sie ja recht, aber wer mit seinem Auto auf den Fichtelberg fährt hat ja einen Führerschein gemacht, und um den zu erhalten muss man schon ein bisschen lesen können.

  • 32
    10
    gelöschter Nutzer
    28.12.2020

    Man darf zu Besuch auch weiter als 15km fahren. Am Zielort sind natürlich die Regeln einzuhalten. Personenzahl, Zahl der Haushalte.

    Man darf sich für Sport und Einkauf aber nicht weiter als 15km vom Wohnort entfernt bewegen

    50km zur Arbeit zu pendeln ist wiederum in Ordnung.

    Man darf kein Feuerwerk kaufen, aber welches zünden. Zumindest dort, wo das noch nicht ausdrücklich verboten wurde.

    Und wenn man mit dem Auto eine Fahrt ins Erzgebirge macht, wird man von der Polizei angehalten und ggf. mit Bußgeld belegt. Ob man die Absicht hatte, dort überhaupt auszusteigen oder ob es vielleicht nur eine weihnachtliche Lichterfahrt im eigenen PKW ohne irgendwelche Kontakte werden sollte, weil der Stubenarrest allmählich mürbe macht, spielt keine Rolle. Es ist kein triftiger Grund.

    Ich finde es nicht besonders erstaunlich, daß viele bei all dem nicht mehr durchblicken.

  • 13
    8
    gelöschter Nutzer
    28.12.2020

    Viele Menschen haben Probleme mit dem Lesen und Schreiben.
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  • 39
    19
    cn3boj00
    27.12.2020

    @abigel Genau auf dieser Seite konnte man lesen dass die Ausgangssperren aufgehoben sind aber die Ausgangsbeschränkungen natürlich weiter gelten. Vielleicht lesen Sie einfach mal was der Unterschied ist. Wenn leute wohl zum Wintersport nach O'thal fahren hat das auch eher nichts mit Weihnachten zu tun.
    Es ist absolut unverständlich, wieso so viele Leute das immer noch nicht begriffen haben. Ist das nur Leseschwäche oder Renitenz? Wollen diese Leute, dass es noch Wochen so weitergeht?

  • 35
    12
    Eichelhäher65
    27.12.2020

    Es ist natürlich schwierig zu vermitteln, dass man Verwandte in anderen Bundesländern besuchen darf, auch wenn davon abgeraten wird, es ist nicht verboten, aber man im eigenen Bundesland nur 15 km unterwegs sein darf. Dann dürfte man also Verwandte in Oberwiesenthal nicht besuchen, aber in Bayern schon ??? Abgesehen davon, wir hatten in der Nachbarschaft Besuch aus Dänemark, Kinder besuchten Eltern, es ist erlaubt ! Man muss sich nicht wundern, wenn das keiner mehr versteht , geschweige denn einhält.

  • 5
    16
    gelöschter Nutzer
    27.12.2020

    Soweit ich das auf dem Foto erkennen kann , ist das aber das ,,Schützenhaus ,, in Zöblitz ?

  • 40
    22
    435200
    27.12.2020

    Kann man / frau nicht einfach mal zu Hause oder in der Nähe des Zuhauses bleiben? Jeder interpretiert die Verordnungen scheinbar so wie es ihm/ihr in den Kram passt. Warum müssen viele denken "Ach komm, wir probieren es einfach mal!"

    Ich hoffe die Behörden haben ordentlich Bußgelder verhängt, weil ich es nicht mehr einsehe dass die ganzen Ignoranten aus den Steuer- und Beitragsgeldern der Solidargemeinschaft (kostenlose Corona-Tests, staatliche Entschädigungen bei Quarantäne oder gar teure und langwierige Corona-Behandlungen) für ihren Leichtsinn finanziert werden.

    So, und jetzt dürft ihr mir wieder viele Daumen nach unten geben. Ist doch aber wahr!

  • 75
    22
    Gegs
    27.12.2020

    So wie ich es verstanden habe, muss bzw. musste man nicht 22.00 Uhr im Bett liegen. Alles andere ist geblieben.

  • 123
    18
    DerWessi
    27.12.2020

    @Abigel: Ausgangssperre ist nicht Ausgangsbeschränkung. Nur die nächtliche Ausgangssperre war bzw. ist Heiligabend und Silvester außer Kraft.
    Die Ausgangsbeschränkung gilt weiterhin.
    ( Verlassen des Hauses ist nur noch mit triftigen Gründen möglich (Arbeit, Einkaufen, Arztbesuch, Schule, Kita, Bewegung im Freien im 15-Kilometer-Radius und Besuch des eigenen Grundstücks /Garten)

  • 157
    28
    gelöschter Nutzer
    27.12.2020

    Sport und Bewegung im Freien im Umkreis von 15 Kilometern des Wohnbereichs sowie der Besuch des eigenen oder gepachteten Kleingartens oder Grundstücks sind erlaubt. Vom 24 - 26.12 und am 31.12 sind die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen zwischen 6 und 22 Uhr aufgehoben. Ich lese dort nicht, dass man aus Chemnitz oder Dresden auf den Fichtelberg fahren darf.

  • 125
    79
    Ilonka
    27.12.2020

    Lieber Abigel1970 ganz einfach zu Hause bleiben. Dann brauch ich auch nicht überlegen was gilt und was nicht.

  • 72
    75
    Abigel1970
    27.12.2020

    Laut Internetseite der Landesregierung (https://www.coronavirus.sachsen.de/wir-gegen-corona-8251.html#:~:text=An%20Silvester%20und%20Neujahr%20gilt,an%20Weihnachten%20und%20Silvester%20aufgehoben.) sind die Ausgangssperren sind an Weihnachten und Silvester aufgehoben worden. Was galt/gilt denn nun? Das würde mich jetzt wirklich mal interessieren. Mittlerweile gibt es ja eine Verordnung, Ergänzungen und Korrekturen, dass es für den Einzelnen schwierig wird.