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Quarantäneregeln werden verlängert
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Die bisherigen Regeln im Umgang mit Corona-Verdachtsfällen und positiv Getesteten sind vom Landkreis - analog zu den sachsenweiten - bis 10. Februar verlängert worden. So gilt etwa weiter, dass das Beendigen der Quarantäne für Infizierte nach fünf Tagen möglich ist, sofern 48 Stunden lang keine Symptome aufgetreten sind. Sonst bleibt die Absonderungspflicht bis maximal zehn Tage bestehen. Für Kontaktpersonen ist keine Quarantäne vorgesehen. Am Freitag lag die Wocheninzidenz im Erzgebirgskreis bei 51,4. ( urm)
erzgebirgskreis.de/coronavirus