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Rasanter Audifahrer filmt Fahrt mit Dash-Cam - mehrere Anzeigen

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Die Aufzeichnung per Dash-Cam verstößt gegen die Datenschutz-Grundverordnung. Zudem wird der Audifahrer wohl seinen Führerschein abgeben müssen.


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22 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 4
    1
    Zeitungss
    08.01.2020

    Die rechtliche Seite ist Behördengummi und für den Laien nicht richtig zuzuordnen. Eine gut ausgerüstete Kamera ist durchaus als Fahrtenschreiber einsetzbar und zur Richtigstellung manches Behördenvorwurfs gebrauchsfähig, was man verständlicherweise keinesfalls möchte, diese sind bekanntlich fehlerfrei.
    Wenn ich meine Fahrt für private Zwecke aufzeichne, sollte das kein Problem sein, mit anderen Kameras wird auch durch die Gegend gefilmt, wo keiner seinen Segen dazu geben muss. Klare Linie wäre hier nötig und nicht zig Hintertüren mit schwammigen Formulierungen. Einheitliche Regelungen für die EU wird Wunschdenken bleiben, deshalb sind wir bekanntlich eine Gemeinschaft.

  • 11
    1
    AchimAdams
    07.01.2020

    Für Privatpersonen gilt die DS-GVO aber nicht, solange ausschließlich für den privaten (persönlichen oder familiären) Bereich gehandelt wird: Artikel 2 Absatz (2) c.

    Weiterhin gilt in Deutschland die Panoramafreiheit: alles was ich auf normalem Wege im öffentlichen Bereich einsehen kann, darf ich als Privatperson auch filmen.

    Erst wenn ich die Aufnahmen veröffentlichen will, greifen verschiedene Gesetze an die ich mich halten muss.