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Mit 18 Jahren Freiheit von elterlicher Vormundschaft: Vor 50 Jahren begann die neue große Freiheit für die Jugend

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Ohne die Zustimmung der Eltern heiraten, einen Mietvertrag abschließen oder einen Ausbildungsplatz annehmen, das war bis 1975 erst ab 21 Jahren erlaubt. Am 22. März 1974 beschloss der Bundestag die Senkung des Volljährigkeitsalters auf 18. Das von zahlreichen Kritikern prophezeite Chaos blieb aus.


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